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SteuervorteilSolo-geeignetMittlerer AufwandOffen

Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG)

Die Forschungszulage ist eine Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung — du bekommst 25 % deiner FuE-Kosten zurück, als KMU sogar 35 %. Bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr. Gilt für alle Branchen und Unternehmensgrößen. Auch rückwirkend für die letzten vier Jahre möglich.

Wichtig: Antrag VOR Beauftragung stellen

Bei diesem Programm musst du den Förderantrag stellen, bevor du Aufträge vergibst oder Verträge unterschreibst. Sonst verfällt der Anspruch.

Förderhöhe

bis 4.200.000 €

Förderquote

bis 35%

ab 25%

Aufwand

Mittlerer Aufwand

ca. 8-25 Stunden

Bewilligung

12-26 Wo.

Was wird gefördert?

Die Forschungszulage ist das einzige steuerliche Förderinstrument für Forschung und Entwicklung in Deutschland — und eines der attraktivsten Programme überhaupt, weil es für JEDES Unternehmen gilt, unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform. **Was wird gefördert?** Alle Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE — also wenn du etwas Neues entwickelst, das es so noch nicht gibt), die als Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung gelten. Technologie- und branchenoffen: Ob du eine KI-Lösung, ein neues Fertigungsverfahren oder ein innovatives Produkt entwickelst — alles kann förderfähig sein. Gefördert werden Personalkosten deiner FuE-Mitarbeiter, Eigenleistungen als Einzelunternehmer (100 € pro Stunde, max. 40 Stunden/Woche ab 2026), Auftragsforschung an Dritte (70 % der Kosten) und ab 2026 auch eine pauschale für Gemeinkosten (20 % auf die direkten FuE-Kosten). **Wer kann beantragen?** Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen. Keine Einschränkung nach Größe, Branche oder Rechtsform. Soloselbständige, Personengesellschaften, GmbHs, AGs — alle sind dabei. Einzige Ausnahme: Steuerbefreite Unternehmen. **Wie viel gibt es?** 25 % deiner förderfähigen FuE-Kosten als Steuergutschrift. Als KMU (unter 250 Mitarbeiter, unter 50 Mio. € Umsatz) bekommst du sogar 35 %. Die Bemessungsgrundlage liegt ab 2026 bei maximal 12 Mio. € pro Jahr — das ergibt eine maximale Zulage von 3 Mio. € (Standard) bzw. 4,2 Mio. € (KMU). Rechenbeispiel: Dein Unternehmen hat 3 Entwickler, die zusammen 200.000 € Gehalt kosten und 60 % ihrer Arbeitszeit an einem förderfähigen Projekt arbeiten. Förderfähige Personalkosten: 120.000 €. Dazu 20 % Gemeinkostenpauschale: 24.000 €. Bemessungsgrundlage: 144.000 €. Bei 35 % (KMU): 50.400 € Forschungszulage. Das Geld bekommst du als Gutschrift auf deine Steuerschuld — oder als direkte Auszahlung, wenn du keine oder zu wenig Steuern zahlst. **Wie funktioniert der Antrag?** Zwei Schritte: Zuerst beantragst du bei der BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage — die Stelle die prüft ob dein Projekt förderfähig ist) online eine Bescheinigung. Die BSFZ prüft, ob dein Projekt die FuE-Kriterien erfüllt. Dann stellst du mit dieser Bescheinigung einen Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt über ELSTER. Das Finanzamt prüft die Zahlen und verrechnet die Zulage mit deiner Steuerschuld oder zahlt sie aus. **Was ist der größte Vorteil?** Du brauchst KEINEN Antrag VOR Projektbeginn — die Forschungszulage kann rückwirkend für die letzten vier Jahre beantragt werden. Und sie wird mit deiner Steuerschuld verrechnet oder direkt ausgezahlt — auch wenn du keinen Gewinn machst. Das gibt es bei kaum einem anderen Förderprogramm. **Was ist der Haken?** Das Verfahren bei der BSFZ erfordert eine technisch saubere Beschreibung deines FuE-Vorhabens: Du musst nachweisen, dass dein Projekt wirklich Neuheit, Ungewissheit und systematisches Vorgehen beinhaltet. Reine Produktanpassungen oder Routineentwicklung reichen nicht. Außerdem brauchst du eine lückenlose Zeiterfassung deiner FuE-Mitarbeiter — ohne Stundennachweise keine Förderung.

⚠️ Ehrlich gesagt: Das ist der größte Nachteil

Die technische Beschreibung für die BSFZ ist anspruchsvoll — du musst nachweisen, dass dein Projekt echte FuE ist (Neuheit, Ungewissheit, Systematik). Reine Anpassungsentwicklung oder Routinearbeit reicht nicht. Ohne lückenlose Zeiterfassung deiner Mitarbeiter gibt es kein Geld. Und die Bearbeitungszeit der BSFZ beträgt aktuell drei bis sechs Monate.

So läuft der Antrag – Schritt für Schritt

1

FuE-Projekt identifizieren und dokumentieren

Prüfe welche deiner Entwicklungsprojekte als FuE (Forschung und Entwicklung) gelten könnten. Kriterien: Du entwickelst etwas Neues, das Ergebnis ist nicht sicher, du gehst systematisch vor. Halte von Anfang an Stundennachweise fest — wer hat wann wie lange am Projekt gearbeitet.

Laufend — Zeiterfassung ab Tag 1

2

Bescheinigung bei der BSFZ beantragen

Stelle online auf der BSFZ-Website einen Antrag auf Bescheinigung. Du beschreibst dein FuE-Vorhaben: Was ist das Ziel? Was ist neu daran? Welche Unsicherheiten gibt es? Wie gehst du vor? Mehrere Projekte können in einem Antrag zusammengefasst werden. Die BSFZ prüft den inhaltlichen FuE-Charakter.

Antrag: 2–4 Stunden. Bearbeitungszeit BSFZ: ca. 3–6 Monate

3

Forschungszulage beim Finanzamt beantragen

Wenn du die BSFZ-Bescheinigung hast, stellst du über ELSTER einen Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt. Du gibst deine förderfähigen Aufwendungen an (Personalkosten, Eigenleistungen, Auftragsforschung, ab 2026 auch Gemeinkosten). Als KMU beantragst du hier auch den erhöhten Fördersatz von 35 %.

Antrag: 1–2 Stunden. Bearbeitungszeit Finanzamt: variabel

4

Zulage erhalten

Das Finanzamt setzt die Forschungszulage fest und verrechnet sie mit deiner Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld. Ist die Zulage höher als deine Steuerschuld, bekommst du den Restbetrag ausgezahlt.

Im Rahmen des nächsten Steuerbescheids

Diese Unterlagen brauchst du

Mit dem Antrag einreichen

Online-Antrag bei der BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage)
Technische Beschreibung des FuE-Vorhabens
Tabellarischer Arbeitsplan (seit Wachstumschancengesetz Pflicht im BSFZ-Portal)
Angaben zu eingesetzten Wirtschaftsgütern (falls zutreffend, seit 2024)

Vor dem Antrag

Identifikation der förderfähigen FuE-Vorhaben
Zeiterfassung der FuE-Mitarbeiter einrichten (Stundennachweise pro Projekt)
Technische Projektbeschreibung vorbereiten (Neuheit, Ungewissheit, Systematik)
Tabellarischen Arbeitsplan erstellen

Nach Projektende

Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt über ELSTER (Anlage FZ)
Aufstellung der förderfähigen Aufwendungen (Personal, Eigenleistung, Aufträge, ab 2026 Gemeinkosten)
BSFZ-Bescheinigung liegt dem Finanzamt bereits vor (wird automatisch übermittelt)
Bei KMU: Erhöhung des Fördersatzes auf 35% im Antrag separat beantragen

Während des Projekts

Lückenlose Zeiterfassung der FuE-Mitarbeiter (Datum, Stunden, Projektbezug)
Dokumentation der FuE-Ergebnisse
Rechnungen und Verträge bei Auftragsforschung aufbewahren

Praxis-Tipps

💡

Starte die Zeiterfassung sofort — auch rückwirkend. Ohne Stundennachweise deiner FuE-Mitarbeiter kannst du keine Personalkosten geltend machen. Ein einfaches Excel mit Datum, Mitarbeiter, Stunden und Projektbezug reicht.

💡

Prüfe auch ältere Projekte: Die Forschungszulage kann rückwirkend für die letzten vier Jahre beantragt werden. Viele Unternehmen haben förderfähige Projekte laufen, ohne es zu wissen.

💡

Wenn dein Projekt unter 15.000 € FuE-Kosten liegt, lohnt sich der Aufwand für die BSFZ-Bescheinigung trotzdem — der Prozess ist kostenlos und komplett digital.

💡

Die Forschungszulage ist mit nahezu allen anderen Förderprogrammen kombinierbar (auch ZIM, BAFA, Digitalbonus) — sie wird nicht auf De-minimis angerechnet, weil sie nach AGVO läuft.

Häufige Fragen

Kann ich die Forschungszulage auch als Soloselbständiger beantragen?

Ja. Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen kann die Forschungszulage beantragen — auch Einzelunternehmer und Freiberufler. Deine eigenen Arbeitsstunden für FuE werden ab 2026 mit 100 € pro Stunde angesetzt.

Wie viel Geld bekomme ich konkret?

25 % deiner förderfähigen FuE-Kosten, als KMU (unter 250 Mitarbeiter) sogar 35 %. Rechenbeispiel: 120.000 € Personalkosten + 24.000 € Gemeinkostenpauschale = 144.000 € Bemessungsgrundlage. Bei 35 % erhältst du 50.400 € als Steuergutschrift oder direkte Auszahlung.

Muss ich den Antrag VOR Projektbeginn stellen?

Nein — das ist das Besondere an der Forschungszulage. Du kannst sie rückwirkend für die letzten vier Jahre beantragen. Die BSFZ-Bescheinigung kann auch nachträglich beantragt werden.

Was zählt als Forschung und Entwicklung?

Projekte die etwas Neues schaffen, bei denen das Ergebnis unsicher ist und die systematisch durchgeführt werden. Ob das ein neues Produkt, ein Verfahren oder eine technische Dienstleistung ist, spielt keine Rolle. Reine Anpassungsentwicklung oder Routinearbeit zählt nicht.

Kann ich die Forschungszulage mit dem Digitalbonus oder ZIM kombinieren?

Ja. Die Forschungszulage läuft nach der AGVO (einer EU-Beihilferegelung für größere Förderungen) und wird nicht auf die De-minimis-Grenze angerechnet. Du darfst nur nicht dieselben Kosten doppelt fördern lassen — aber verschiedene Kostenarten desselben Projekts können auf verschiedene Programme aufgeteilt werden.

Bekomme ich das Geld auch wenn ich keinen Gewinn mache?

Ja. Die Forschungszulage wird mit deiner Steuerschuld verrechnet. Ist die Zulage höher als deine Steuer, wird der Restbetrag direkt an dich ausgezahlt. Das funktioniert auch bei Verlusten oder in der Gründungsphase.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die BSFZ braucht aktuell ca. drei bis sechs Monate für die Bescheinigung. Der Antrag beim Finanzamt wird im Rahmen des nächsten Steuerbescheids bearbeitet. Insgesamt solltest du mit 6–12 Monaten rechnen bis das Geld auf dem Konto ist.

Für wen?

Region

Bundesweit

Unternehmensgröße

Solo-SelbständigKleinstunternehmen (1-9)Kleinunternehmen (10-49)Mittlere Unternehmen (50-249)KMU (bis 499)

Branchen

InformationstechnologieSonstigeProduktion / IndustrieDienstleistungHandel

Rechtsform

Keine Einschränkung. Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften. Voraussetzung: Steuerpflicht in Deutschland.

Offizielle Beschreibung

Zur Inanspruchnahme der Forschungszulage berechtigt sind unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige, soweit sie nicht von der Besteuerung befreit sind. Es gibt keine Einschränkung nach Unternehmensgröße, Rechtsform oder Branche.

Kontakt & Links

Offizielle Programm-WebsiteZum Antragsportal

Ansprechpartner

Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

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Die hier dargestellten Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen und der redaktionellen Einordnung durch ki-boost.io. Für verbindliche Auskünfte wende dich an die jeweilige Förderstelle. Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Stand: März 2026.

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