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ZUSC

Bayern

BayTP+

Aktiv
Antrag VOR Projektstart!

Das Bayerische Technologieförderungsprogramm plus (BayTP+) fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen in Bayern, von der Idee bis zum ersten funktionierenden Prototyp. Du bekommst entweder einen Zuschuss (bis zu 25 %, für KMU mit Zuschlag mehr, bei industrieller Forschung im Standortvorhaben bis zu 50 %) oder ein Darlehen für neue Technologien. Kein einfacher Digitalisierungszuschuss, sondern ein anspruchsvolles Entwicklungsprogramm mit Projektskizze beim Projektträger.

ZuschussFörderhöhevariabel

bis 50 %

der förderfähigen Kosten

Hoch

für den Antrag

–

bis zum Bescheid

Nein

Solo-geeignet

Überblick

## Was ist das BayTP+? Das BayTP+ ist ein Landesprogramm des Freistaats Bayern für Entwicklungsvorhaben einzelner Unternehmen. Gefördert wird, wenn du technologisch neue Produkte oder Verfahren entwickelst oder moderne Technologien in deinem Betrieb einführst. Künstliche Intelligenz wird in der Richtlinie als Beispiel für digitale Technologien genannt, das Programm ist aber nicht auf KI beschränkt. ## Die drei Förderlinien **Entwicklungsvorhaben (Zuschuss):** Für mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Beschäftigten und Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern. Du bekommst bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, das sind die Kosten, die der Fördergeber anerkennt. Kleine Unternehmen erhalten einen Zuschlag von 20 Prozentpunkten, mittlere von 10 Prozentpunkten. **Standortrelevante Technologievorhaben (Zuschuss):** Für Vorhaben mit besonderer strategischer Bedeutung für den Technologiestandort Bayern. Hier sind bis zu 25 % bei experimenteller Entwicklung möglich (also dem Ausarbeiten und Testen von Prototypen), bis zu 50 % bei industrieller Forschung (also zielgerichteter Forschung für neue Produkte oder Verfahren). Wichtig: Liegen die zuwendungsfähigen Ausgaben unter 1 Mio. EUR, gibt es für diese Linie keine Zuwendung. **Anwendungsvorhaben (Darlehen):** Nur für kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition. Es geht nicht um Neuentwicklung, sondern um die Anwendung neuer Technologien, die sich in deiner Branche noch nicht durchgesetzt haben. Das Darlehen kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben decken und läuft über deine Hausbank und die LfA Förderbank Bayern. ## Wie läuft der Antrag? Bei Entwicklungs- und standortrelevanten Vorhaben ist die Bayern Innovativ GmbH als Projektträger zuständig, also die Stelle, die das Programm im Auftrag des Ministeriums abwickelt. Du reichst zuerst eine Projektskizze ein. Skizzen werden in der Regel zum Quartalsende im Vergleich zueinander bewertet, die bestbewerteten werden zum Vollantrag aufgefordert; der Antrag wird elektronisch gestellt. Eine frühe Kontaktaufnahme beim Projektträger wird empfohlen. Bewilligungsbehörde ist das Wirtschaftsministerium. Bei Anwendungsvorhaben stellst du den Antrag bei deiner Hausbank. Mit dem Vorhaben darfst du nicht beginnen, bevor ein prüffähiger Antrag beim Projektträger eingegangen ist. Bedenke: Die Skizze ist noch nicht der Antrag. ## Was ist der größte Vorteil? Das BayTP+ fördert echte Entwicklungsarbeit mit hohem Innovationsgehalt, ist themen- und branchenoffen und hat keine feste Antragsfrist. Es gibt keinen festgelegten Höchstbetrag in Euro, die Förderung richtet sich nach Projekt und verfügbaren Haushaltsmitteln. ## Was ist der größte Nachteil? Das Verfahren ist aufwendig und im Wettbewerb, denn Skizzen werden gegeneinander bewertet. Für den Einsatz bestehender KI-Software ohne eigene Neuentwicklung passt das Programm in der Regel nicht, dafür sind niedrigschwelligere Programme wie der Digitalbonus Bayern eher geeignet. Zur Vorfinanzierung und zur Dauer bis zum Bescheid liegen keine belegten Angaben vor.

Voraussetzungen

Region

Bayern

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen (1-9), Kleinunternehmen (10-49), Mittlere Unternehmen (50-249), KMU (bis 499)

De-minimis

Rechtsgrundlagen sind die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, VO (EU) Nr. 651/2014, eine EU-Regel, die bestimmte Beihilfen ohne Einzelgenehmigung erlaubt) und die De-minimis-Verordnung (VO (EU) 2023/2831, sie begrenzt kleine staatliche Beihilfen je Unternehmen über drei Jahre). Welche Linie auf welcher Grundlage läuft, regelt Nr. 2.4 der Richtlinie; bei Förderungen nach der De-minimis-Verordnung gelten deren Vorgaben zusätzlich (Nr. 4.11, bei Darlehen insbesondere Art. 4 Abs. 3). Die Zuordnung im Einzelfall und eine mögliche De-minimis-Erklärung klärst du mit dem Projektträger; sie wurde in dieser Runde nicht Linie für Linie geprüft.

Projektstart

Noch NICHT begonnen

Branchen

Alle Branchen

Rechtsform

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft; eine weitergehende Rechtsform-Aussage (z. B. zu freien Berufen) ist in der geprüften Quelle nicht belegt.

Größter Haken

Das BayTP+ ist ein anspruchsvolles Entwicklungsprogramm: Du musst ein echtes Entwicklungsvorhaben darlegen, dich mit deiner Skizze gegen andere durchsetzen und ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen. Für die reine Einführung bestehender KI-Tools ohne eigene Neuentwicklung ist es meist nicht der richtige Topf. Die standortrelevante Linie verlangt mindestens 1 Mio. EUR zuwendungsfähige Ausgaben. Wann Geld fließt und ob du vorfinanzieren musst, ist nicht belegt.

Originaltext Förderrichtlinie anzeigen
Entwicklungsvorhaben: grundsätzlich mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Beschäftigten im Unternehmensverbund und Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern, KMU bevorzugt. Standortrelevante Vorhaben: grundsätzlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Bezug zu Bayern; größere Unternehmen sind möglich, wenn das Vorhaben von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für Bayern ist. Anwendungsvorhaben: ausschließlich KMU nach Anhang I AGVO. Antragsteller brauchen eine ausreichende Bonität (Nr. 3.3).

Kosten & Förderung

Ablauf

1

Förderlinie klären

Prüfe, ob dein Vorhaben ein Entwicklungsvorhaben, ein standortrelevantes Technologievorhaben (mindestens 1 Mio. EUR zuwendungsfähige Ausgaben) oder ein Anwendungsvorhaben (Darlehen, nur KMU) ist. Bei Unsicherheit hilft die kostenfreie Förderlotsen-Hotline.

Nicht belegt
2

Projektträger kontaktieren

Nimm vor der Skizze Kontakt mit der Bayern Innovativ GmbH als Projektträger auf. Die Richtlinie empfiehlt frühzeitigen Kontakt.

Nicht belegt
3

Projektskizze einreichen

Reiche eine Projektskizze beim Projektträger ein. Skizzen werden in der Regel zum Quartalsende im Vergleich bewertet; nicht zur Antragstellung aufgeforderte Skizzen gelten als erledigt. Eine erneute Berücksichtigung braucht eine vollständige, überarbeitete Skizze.

Bewertung in der Regel quartalsweise
4

Vollantrag stellen

Wirst du zur Antragstellung aufgefordert, stellst du den Antrag formgebunden und elektronisch. Erst nach Eingang eines prüffähigen Antrags darfst du mit dem Vorhaben beginnen.

Nicht belegt
5

Bei Anwendungsvorhaben: Antrag bei der Hausbank

Für Darlehen stellst du den Antrag über deine Hausbank an die LfA Förderbank Bayern. Die LfA holt eine technische Stellungnahme ein.

Nicht belegt
6

Durchführung, Mittelabruf und Berichte

Der Projektträger prüft Zwischenberichte, Verwendungsnachweis und Verwertungsberichte; Mittelabrufe laufen über ihn, die Auszahlung erfolgt durch die Bewilligungsbehörde. Details zu Abschlägen und Vorfinanzierung sind nicht belegt.

Nicht belegt

Diese Unterlagen brauchst du

1Vor dem Antrag

Förderlinie klären (Entwicklung, Standort oder Anwendung)
Beschreibung des Vorhabens und seines Innovationsgehalts
Grobe Kosten- und Finanzierungsplanung
Empfohlen: frühzeitiger Kontakt mit dem Projektträger

2Mit dem Antrag einreichen

Projektskizze beim Projektträger (Entwicklung und Standort)
Nach Aufforderung: formgebundener, elektronischer Antrag
Bei Anwendungsvorhaben: Antrag über die Hausbank an die LfA Förderbank Bayern

3Während des Projekts

Zwischenberichte an den Projektträger
Mittelabrufe über den Projektträger

4Nach Projektende

Verwendungsnachweis
Verwertungsberichte

Praxis-Tipps

Rufe vorab die kostenfreie Förderlotsen-Hotline an (0800 0268724, kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) und kläre, welche Linie zu deinem Vorhaben passt.

Nimm früh Kontakt mit dem Projektträger auf, bevor du viel Zeit in die Skizze steckst. Die Richtlinie empfiehlt das ausdrücklich.

Beginne dein Vorhaben nicht, bevor ein prüffähiger Antrag beim Projektträger eingegangen ist. Eine Skizze zählt noch nicht als Antrag.

Prüfe bei einem Projekt, das eher bestehende Technologie einführt als neu entwickelt, die Darlehenslinie über die Hausbank.

Häufige Fragen

Wer kann das BayTP+ beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern. Bei Entwicklungsvorhaben gilt grundsätzlich eine Grenze von unter 400 Beschäftigten im Unternehmensverbund, bei Anwendungsvorhaben (Darlehen) sind es ausschließlich KMU. Standortrelevante Vorhaben stehen Unternehmen mit Bayern-Bezug offen.
Wird mein KI-Projekt gefördert?
KI wird in der Richtlinie als Beispiel für digitale Technologien genannt. Gefördert wird aber kein Kauf von Standardsoftware, sondern ein Entwicklungsvorhaben mit hohem Innovationsgehalt oder die Einführung einer in deiner Branche noch nicht durchgesetzten Technologie als Darlehen.
Wie viel Förderung bekomme ich?
Zuschüsse sind bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich, bei industrieller Forschung im Standortvorhaben bis zu 50 %. Kleine Unternehmen erhalten einen Zuschlag von 20, mittlere von 10 Prozentpunkten. Das Darlehen kann bis zu 100 % der Ausgaben decken. Einen festen Höchstbetrag in Euro nennt die Richtlinie nicht.
Gibt es eine Mindestsumme?
Nur bei standortrelevanten Technologievorhaben: Liegen die zuwendungsfähigen Ausgaben unter 1 Mio. EUR, wird keine Zuwendung gewährt. Bei Entwicklungs- und Anwendungsvorhaben gibt es diese Grenze nicht.
Gibt es Antragsfristen?
Laut Projektträger kannst du jederzeit im Rahmen der Geltungsdauer der Richtlinie starten. Skizzen werden in der Regel zum Quartalsende bewertet, und nur die bestbewerteten werden zum Vollantrag aufgefordert.
Darf ich vor dem Antrag mit dem Projekt anfangen?
Nein. Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags beim Projektträger (bei Darlehen: bei der Hausbank) begonnen wurden, werden nicht gefördert. Die Skizze allein gilt noch nicht als Antrag.
Wie lange läuft das Programm noch?
Die Richtlinie gilt in der Fassung vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2029, außer eine Änderung der AGVO erfordert früher eine Anpassung. Für Anträge vor dem 1. Januar 2026 gilt die frühere Fassung weiter.

Nächste Schritte

Quellen, Antragsportal & Factsheet

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