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ZUSC

Brandenburg

BIG-Digital Brandenburg

Aktiv
Antrag VOR Projektstart!

Du bist KMU in Brandenburg und willst digitalisieren? BIG-Digital gibt dir bis zu 500.000 € Zuschuss (50% der Kosten) für die Einführung digitaler Systeme — von der Analyse über die Umsetzung bis zur Mitarbeiterschulung. Das Programm läuft bis Juni 2027, ein verpflichtendes Erstgespräch bei der Wirtschaftsförderung (WFBB) ist der erste Schritt. Wichtiger Vorteil: Du darfst direkt nach Einreichung des Antrags starten — ohne auf den Förderbescheid warten zu müssen.

ZuschussFörderhöhebis 500k €

bis 50 %

der förderfähigen Kosten

Hoch

für den Antrag

bis zum Bescheid

Nein

Solo-geeignet

Überblick

BIG-Digital (Brandenburgischer Innovationsgutschein Digital) ist das Digitalisierungsförderprogramm des Landes Brandenburg für KMU. Es wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE — ein EU-Strukturfonds der wirtschaftlich schwächere Regionen stärkt) kofinanziert. Das Programm läuft noch bis 30. Juni 2027 und hat drei Module: **Modul Beratung (bis 50.000 € Zuschuss, max. 6 Monate):** Du lässt externe Berater analysieren, wo und wie Digitalisierung in deinem Betrieb sinnvoll ist — und was die besten Lösungen wären. Die Berater erstellen konkrete Empfehlungen und einen Implementierungsplan. 50% der Beratungskosten übernimmt das Land Brandenburg. **Modul Implementierung (bis 500.000 € Zuschuss, max. 36 Monate):** Der größte Baustein. Du beauftragst externe Entwickler oder Dienstleister, eine digitale Lösung in deinem Unternehmen umzusetzen — z.B. ein ERP-System (Unternehmenssoftware die alle Bereiche integriert), eine KI-gestützte Anwendung, eine digitale Plattform oder die Vernetzung von Produktionsprozessen. Auch deine eigenen Personalkosten für das Projekt (Mitarbeiter die aktiv daran arbeiten) sind zu 50% förderfähig. **Modul Schulung (bis 50.000 € Zuschuss, max. 6 Monate separat):** Wenn deine Mitarbeiter nach der Einführung neuer digitaler Systeme geschult werden müssen — externe Schulungskosten werden zu 50% bezuschusst. Die Schulung kann während der Implementierung oder danach stattfinden. **Rechenbeispiel Implementierung:** Ein Handwerksbetrieb (25 MA) in Potsdam führt ein digitales Auftragsmanagementsystem für 300.000 € Gesamtkosten ein (200.000 € externer Softwareentwickler, 100.000 € eigene Mitarbeiterzeit). Das Land zahlt 50% = 150.000 € Zuschuss. Eigenanteil: 150.000 €. **Besonderer Vorteil:** Du darfst mit dem Vorhaben beginnen, sobald du den Antrag bei der ILB eingereicht hast und die digitale Eingangsbestätigung bekommen hast — du musst nicht wochenlang auf den Förderbescheid warten. Das ist ungewöhnlich großzügig und ein echter Planungsvorteil. **Pflichtschritt:** Vor dem Antrag bei der ILB musst du ein Erstgespräch mit der WFBB (Wirtschaftsförderung Land Brandenburg) führen — die prüfen ob dein Vorhaben förderfähig ist und stellen dir eine Bestätigung aus. Erst dann kannst du den Antrag stellen.

Voraussetzungen

Region

Brandenburg

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen (1-9), Kleinunternehmen (10-49), Mittlere Unternehmen (50-249), KMU (bis 499)

Projektstart

Noch NICHT begonnen

Branchen

Alle Branchen

Größter Haken

Das Erstgespräch bei der WFBB kostet Zeit — plane 2-4 Wochen Vorlauf ein. Außerdem gilt für das Modul Beratung eine strikte Abfolge: Beratung muss abgeschlossen sein, bevor die Implementierung gefördert werden kann. Das verlängert den Gesamtzeitraum erheblich. Und: Bei Unternehmen mit Standorten außerhalb Brandenburgs wird die Förderung anteilig gekürzt — wenn nur ein Teil deiner Mitarbeiter in BB sitzt, wird entsprechend weniger gefördert.

Kosten & Förderung

Rechenbeispiel

Deine Investition

1 Mio. €

Zuschuss (50 %)

500k €

Dein Eigenanteil

500k €

(Unverbindliches Rechenbeispiel auf Basis der veröffentlichten Förderkonditionen. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der individuellen Prüfung durch den Fördergeber ab. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung oder eine bestimmte Fördersumme.)

Ablauf

1

Schritt 1: Vorhaben beschreiben — Welches Modul? (Beratung / Implementierung / Schulung) Was ist das Ziel? Was kostet es?

2

Schritt 2: Erstgespräch mit WFBB — Termin vereinbaren (0331 73061-0 oder info@wfbb.de). WFBB prüft Förderfähigkeit. Bei positiver Bewertung: schriftliche Bestätigung der fachlichen Erstberatung.

3

Schritt 3: Angebote einholen — Von externen Dienstleistern (Berater, Entwickler, Schulungsanbieter).

4

Schritt 4: Antrag über ILB-Kundenportal stellen — Mit WFBB-Bestätigung, Vorhabensbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Angeboten.

5

Schritt 5: Digitale Eingangsbestätigung der ILB abwarten — Sobald diese vorliegt: Vorhaben kann starten!

6

Schritt 6: Vorhaben durchführen — Dokumentation des Projektfortschritts.

7

Schritt 7: Verwendungsnachweis einreichen — Rechnungen, Zahlungsbelege, Projektdokumentation.

8

Schritt 8: Zuschuss wird ausgezahlt.

Diese Unterlagen brauchst du

1Vor dem Antrag

Vorhaben beschreiben: Modul (Beratung/Implementierung/Schulung), Ziele, geplante Maßnahmen, Kosten
Erstgespräch mit WFBB terminieren: Tel. 0331 73061-0 oder info@wfbb.de
Angebote von externen Dienstleistern einholen
Bestätigung der fachlichen Erstberatung durch WFBB erhalten

2Mit dem Antrag einreichen

Antrag über ILB-Kundenportal (www.ilb.de) mit Vorhabensbeschreibung, Ausgaben- und Finanzierungsplan
WFBB-Bestätigung der fachlichen Erstberatung
Angebote oder Kostenvoranschläge der beauftragten Dienstleister
Nachweis KMU-Status
Nachweis Betriebsstätte in Brandenburg
Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

3Während des Projekts

Dokumentation des Projektfortschritts
Bei EFRE-Kofinanzierung: Teilnehmendenbezogene Daten erheben und speichern (Pflicht)

4Nach Projektende

Verwendungsnachweis: Rechnungen, Zahlungsbelege, Projektdokumentation
Nachweis Verbleib der Wirtschaftsgüter in brandenburgischer Betriebsstätte (mind. 3 Jahre)
Monitoring und Evaluation: Zusammenarbeit mit beauftragten Stellen

Praxis-Tipps

Nutze das Modul Beratung auch wenn du glaubst zu wissen was du brauchst — eine fundierte Analyse vermeidet teure Fehlinvestitionen bei der Implementierung.

Starte das WFBB-Erstgespräch so früh wie möglich in deiner Planungsphase — du musst noch kein fertiges Konzept haben, aber eine grobe Idee.

Eigenleistungen deiner Mitarbeiter (Personalkosten) sind im Modul Implementierung zu 50% förderfähig — das ist ein großer Vorteil gegenüber reinen Software-Förderprogrammen.

Beachte die 3-Jahres-Verbleibspflicht: Geförderte digitale Wirtschaftsgüter müssen 3 Jahre in deiner brandenburgischen Betriebsstätte bleiben — plane das bei Cloud- oder SaaS-Lösungen (Software als Dienst über das Internet) entsprechend.

Häufige Fragen

Muss ich das Erstgespräch bei der WFBB vor Ort machen?
Bei Implementierungsprojekten wird das Erstgespräch in der Regel vor Ort beim Antragsteller durchgeführt. Bei Beratungs- und Schulungsprojekten sind oft auch Online-Gespräche möglich. Ruf bei der WFBB an (0331 73061-0) und kläre das direkt.
Darf ich das Vorhaben starten bevor ich den Förderbescheid habe?
Ja — das ist ein wichtiger Vorteil von BIG-Digital! Sobald du den Antrag bei der ILB eingereicht hast und die digitale Eingangsbestätigung erhalten hast, darfst du starten. Du musst nicht wochenlang auf den finalen Förderbescheid warten. Wichtig: Das Erstgespräch bei der WFBB und die Antragstellung müssen trotzdem VOR dem Start passieren.
Kann ich alle drei Module gleichzeitig beantragen?
Nicht alle gleichzeitig und nicht in beliebiger Reihenfolge. Wenn du das Modul Beratung genutzt hast, kannst du erst danach das Modul Implementierung beantragen. Schulung ist nur zusammen mit oder nach einer Implementierung förderfähig. Du kannst bis zu 2 parallellaufende Vorhaben gleichzeitig haben — aber die Abfolge muss stimmen.
Ich habe Mitarbeiter auch außerhalb von Brandenburg — wird meine Förderung dann gekürzt?
Möglicherweise ja. Wenn z.B. eine ERP-Einführung auch von Mitarbeitern außerhalb Brandenburgs genutzt wird, kann die ILB die Förderung anteilig kürzen — im Verhältnis Mitarbeiter in BB zu Mitarbeitern gesamt. Kläre das im WFBB-Erstgespräch vorab.
Sind Cloud-Lösungen (Software über das Internet) förderfähig?
Ja — Nutzung von Software über Miet- oder Leasingverträge (also Cloud- und SaaS-Lösungen, bei denen du monatlich zahlst statt einmalig zu kaufen) sind explizit förderfähig. Beachte aber die 3-Jahres-Verbleibspflicht: Geförderte Wirtschaftsgüter müssen 3 Jahre nach Abschlusszahlung in der brandenburgischen Betriebsstätte bleiben — was bei Cloud-Diensten bedeutet, dass du sie 3 Jahre weiternutzen solltest.

Nächste Schritte

Quellen, Antragsportal & Factsheet

Offizielle Links, druckbares Factsheet und FAQ — kostenlos per E-Mail.

Direktlink zum Antragsportal
Factsheet als A4-Druckvorlage
Erinnerung bei Frist-Änderungen
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