Plattform im Aufbau — ki-boost.io befindet sich derzeit in der Entwicklung. Inhalte, Funktionen und Daten können sich jederzeit ändern. Keine Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität.

ZuschussSolo-geeignetGeringer AufwandOffen

Richtlinien zum Förderprogramm Digitalbonus

Der Digitalbonus Bayern bezuschusst kleine Unternehmen in Bayern bei Digitalisierung und IT-Sicherheit. Standard: bis zu 7.500 €, Plus für KI- und Robotik-Projekte: bis zu 30.000 €. Jeweils 50 % der Kosten. Du brauchst ein ELSTER-Unternehmenskonto (das Online-Steuerportal) und ein Projektvolumen ab 4.000 €.

Wichtig: Antrag VOR Beauftragung stellen

Bei diesem Programm musst du den Förderantrag stellen, bevor du Aufträge vergibst oder Verträge unterschreibst. Sonst verfällt der Anspruch.

Förderhöhe

bis 30.000 €

Förderquote

bis 50%

Aufwand

Geringer Aufwand

ca. 4-10 Stunden

Bewilligung

4-12 Wo.

Was wird gefördert?

Der Digitalbonus Bayern ist eines der bekanntesten Landesprogramme für Digitalisierung — und für kleine Unternehmen in Bayern oft der einfachste Einstieg in die Förderwelt. **Was wird gefördert?** Zwei Bereiche: Erstens Digitalisierung — also wenn du digitale Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse einführst oder verbesserst. Zweitens IT-Sicherheit — wenn du dein Unternehmen besser gegen Cyberangriffe schützen willst. Konkret zahlt der Staat für Leistungen externer IT-Dienstleister, Software, Beratung und Schulung. Bei Robotik-Projekten wird auch die Roboter-Hardware gefördert, bei IT-Sicherheit auch die zugehörige Hardware wie Firewalls. Was NICHT gefördert wird: Standard-Websites, Standard-Webshops, Standard-Online-Marketing (SEO, Newsletter, Content-Marketing), herkömmliche Bürosoftware, Betriebssysteme, Hardware (außer bei Robotik und IT-Security), Reisekosten, eigene Personalkosten. **Wer kann beantragen?** Kleine Gewerbebetriebe mit Sitz in Bayern: unter 50 Mitarbeiter und maximal 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme. Soloselbständige mit Gewerbeschein sind dabei. Wer NICHT darf: Freie Berufe (Ärzte, Anwälte, Architekten), Arztpraxen und Kliniken, Landwirtschaft, von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen, Betriebe in Insolvenz. **Wie viel gibt es?** Zwei Varianten: *Digitalbonus Standard:* Bis zu 7.500 € Zuschuss, 50 % der förderfähigen Kosten (das was du mit dem Geld bezahlen darfst). Typische Projekte: Einführung von ERP, CRM, Warenwirtschaft, Branchensoftware. Rechenbeispiel: Dein IT-Dienstleister bietet eine CRM-Einführung für 12.000 € an — du bekommst 6.000 € vom Staat, dein Eigenanteil: 6.000 €. *Digitalbonus Plus:* Bis zu 30.000 € Zuschuss, 50 % der förderfähigen Kosten — aber nur für Projekte mit besonderem Innovationsgehalt: KI, intelligente Robotik, digitale Zwillinge und moderne Simulation. Rechenbeispiel: Ein KI-basiertes Qualitätsprüfungssystem für 50.000 € — du bekommst 25.000 €, dein Eigenanteil: 25.000 €. Während der gesamten Laufzeit (bis 31. Dezember 2027) darfst du je einen Antrag pro Förderbereich stellen — also maximal zwei Anträge (einen für Digitalisierung, einen für IT-Sicherheit). Tipp: Wenn dein innovatives Projekt unter 15.000 € liegt, reicht der Standard — gleicher Zuschuss, schnellere Bearbeitung. **Wie funktioniert der Antrag?** Du stellst den Antrag online bei deiner zuständigen Bezirksregierung. Ab Mai 2025 geht das ausschließlich über dein ELSTER-Unternehmenskonto (das Online-Steuerportal des Finanzamts) — du musst das selbst machen, ein Berater oder Dienstleister darf das nicht für dich tun. Nach der Eingangsbestätigung per E-Mail darfst du auf eigenes Risiko mit dem Projekt starten. Die Details findest du bei den Antragsschritten. **Was ist der größte Vorteil?** Der Digitalbonus ist vergleichsweise unkompliziert. Für die Standard-Variante brauchst du keinen aufwändigen Projektplan und keinen Forschungsnachweis. Online-Antrag, Angebot beilegen, fertig. Und er deckt genau das ab, was kleine Unternehmen brauchen: den ersten Schritt in die Digitalisierung mit professioneller Hilfe. **Was ist der Haken?** Drei Dinge: Erstens gibt es ein monatliches Kontingent — wenn der Topf für den Monat leer ist, musst du bis zum nächsten Monat warten. Zweitens musst du vorfinanzieren — du bezahlst alle Rechnungen selbst und bekommst den Zuschuss erst nach Projektabschluss und Prüfung zurück. Drittens darfst du den Antrag seit Mai 2025 nur noch selbst über dein ELSTER-Konto stellen — kein Berater kann das für dich übernehmen.

⚠️ Ehrlich gesagt: Das ist der größte Nachteil

Drei Haken: Das monatliche Kontingent kann schnell aufgebraucht sein — wenn du Pech hast, wartest du einen Monat. Du musst alles vorfinanzieren und bekommst den Zuschuss erst nach Projektabschluss zurück. Und seit Mai 2025 musst du den Antrag über dein eigenes ELSTER-Konto stellen — kein Berater darf das für dich machen.

So läuft der Antrag – Schritt für Schritt

1

ELSTER-Unternehmenskonto sicherstellen

Prüfe ob du ein gültiges ELSTER-Unternehmenskonto (das Online-Steuerportal des Finanzamts) hast. Falls nicht, beantrage es rechtzeitig — die Freischaltung kann einige Tage dauern. Ohne ELSTER geht seit Mai 2025 nichts mehr.

5 Minuten (wenn vorhanden), sonst 1–2 Wochen für die Freischaltung

2

Angebot vom IT-Dienstleister einholen

Hole ein detailliertes Angebot von deinem IT-Dienstleister. Wichtig: Beratungs- und Schulungskosten dürfen maximal 50 % der Gesamtkosten ausmachen. Lizenzkosten auf maximal 18 Monate aufschlüsseln lassen. Gesamtkosten müssen mindestens 4.000 € betragen.

1–2 Wochen

3

Online-Antrag stellen

Geh auf digitalbonus.bayern/antragstellung, wähle deine zuständige Bezirksregierung und authentifiziere dich mit deinem ELSTER-Unternehmenskonto. Wähle zwischen Standard und Plus. Bei Plus: Kontaktiere vorher deine Bezirksregierung für eine Vorab-Beratung.

30–60 Minuten

4

Eingangsbestätigung abwarten — dann darfst du starten

Du bekommst eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Ab diesem Moment darfst du Verträge abschließen und mit dem Projekt beginnen — aber auf eigenes Risiko. Die Bewilligung ist damit noch nicht gesichert. WICHTIG: Vor dieser E-Mail keinen Vertrag unterschreiben und keinen Auftrag erteilen — auch nicht mündlich.

Wenige Tage

5

Projekt durchführen und dokumentieren

Setze das Projekt mit deinem IT-Dienstleister um. Bewahre alle Rechnungen und Zahlungsbelege (Kontoauszüge) sauber auf. Alle Rechnungen müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums (der Zeitraum in dem du das Geld nutzen kannst) bezahlt werden. Wenn sich etwas ändert (Kosten, Umfang, Zeitplan), melde das der Bezirksregierung.

Je nach Projekt und Bewilligungszeitraum

6

Auszahlungsantrag einreichen und Geld bekommen

Nach Abschluss des Projekts und Bezahlung aller Rechnungen: Online-Auszahlungsantrag auf digitalbonus.bayern/auszahlung einreichen. Je nach Bewilligungsdatum mit Projektmitteilung und/oder Verwendungsnachweis (dein Abschlussbericht — du zeigst wofür du das Geld ausgegeben hast). Die Bezirksregierung prüft und zahlt dann deinen Zuschuss aus.

30–60 Minuten für den Antrag, dann einige Wochen Prüfzeit

Diese Unterlagen brauchst du

Mit dem Antrag einreichen

Online-Antragsformular (Authentifizierung über ELSTER-Unternehmenskonto)
Angebot mit detaillierter Kostenaufstellung
De-minimis-Erklärung
Bei Digitalbonus Plus: Detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads mit Abgrenzung zu bestehenden Lösungen

Vor dem Antrag

Gültiges ELSTER-Unternehmenskonto (ab Mai 2025 Pflicht)
Detailliertes Angebot eines externen IT-Dienstleisters (Kostenaufschlüsselung, Beratung/Schulung separat, Lizenzen max. 18 Monate)
Unternehmensdaten: Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (letzter Jahresabschluss)
Prüfung der De-minimis-Grenze (ggf. verbundene Unternehmen berücksichtigen)

Nach Projektende

Auszahlungsantrag online einreichen (digitalbonus.bayern/auszahlung)
Projektmitteilung (bei Bewilligung ab 01.11.2025)
Verwendungsnachweis (bei Bewilligung vor 01.11.2025 oder bei Zuschuss über 10.000 EUR oder bei Stichprobe)
Alle Rechnungen und Zahlungsbelege beilegen
De-minimis-Bescheinigung 10 Jahre aufbewahren

Während des Projekts

Alle Rechnungen aufbewahren
Zahlungsbelege (Kontoauszüge) sichern
Mitteilungspflichten gemäß Nr. 4 BNZW beachten (Änderungen an Projekt, Kosten, Zeitplan der Bewilligungsstelle melden)

Praxis-Tipps

💡

Beantrage dein ELSTER-Unternehmenskonto mindestens zwei Wochen vor der geplanten Antragstellung. Die Freischaltung dauert — und ohne ELSTER geht seit Mai 2025 gar nichts.

💡

Stelle den Antrag möglichst am Monatsanfang. Das monatliche Kontingent ist begrenzt und kann innerhalb weniger Tage ausgeschöpft sein.

💡

Wenn dein innovatives Projekt unter 15.000 € Gesamtkosten liegt, beantrage den Standard statt den Plus. Bei 50 % Förderquote bekommst du denselben Betrag — aber die Bearbeitung geht schneller, weil kein Innovationsnachweis geprüft wird.

💡

Lass deinen IT-Dienstleister Beratungs- und Schulungskosten im Angebot separat ausweisen. Diese dürfen maximal 50 % der Gesamtkosten ausmachen — sonst wird der Antrag gekürzt.

💡

Schließe KEINEN Vertrag und erteile KEINEN Auftrag (auch nicht mündlich!), bevor du die Eingangsbestätigung per E-Mail hast. Sonst gilt das Projekt als begonnen und die Förderung ist weg.

Häufige Fragen

Wer kann den Digitalbonus Bayern beantragen?

Kleine Gewerbebetriebe mit Sitz in Bayern — unter 50 Mitarbeiter, maximal 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme. Soloselbständige mit Gewerbeschein sind dabei. Freie Berufe, Arztpraxen und Landwirtschaft sind ausgeschlossen.

Wie viel Geld bekomme ich?

Standard: bis zu 7.500 € (50 % der Kosten). Plus: bis zu 30.000 € (50 %) für innovative Projekte mit KI, Robotik oder digitalen Zwillingen. Mindest-Projektvolumen: 4.000 €. Rechenbeispiel Standard: Bei 12.000 € Projektkosten bekommst du 6.000 €, dein Eigenanteil: 6.000 €.

Was ist der Unterschied zwischen Standard und Plus?

Der Standard fördert typische Digitalisierung wie ERP, CRM oder Branchensoftware — kein Innovationsnachweis nötig. Der Plus ist für Projekte mit besonderem Innovationsgehalt: KI, Robotik, digitale Zwillinge, moderne Simulation. Dafür brauchst du eine detaillierte Beschreibung, warum dein Projekt innovativ ist.

Darf ich vor der Bewilligung mit dem Projekt anfangen?

Erst nachdem du die Eingangsbestätigung per E-Mail hast. Ab dann darfst du auf eigenes Risiko starten. Aber: Die Bewilligung ist damit noch nicht sicher. Vor der Eingangsbestätigung keinen Vertrag unterschreiben — auch nicht mündlich.

Kann mein Berater den Antrag für mich stellen?

Nein. Seit Mai 2025 musst du den Antrag über dein eigenes ELSTER-Unternehmenskonto (das Online-Steuerportal) stellen. Die Antragstellung durch Dritte — Dienstleister, Fördermittelberater — ist ausdrücklich verboten.

Wird meine neue Website gefördert?

Nur wenn sie tief in deine betrieblichen Abläufe eingebunden ist. Standard-Websites, Standard-Webshops und Online-Marketing (SEO, Newsletter, Content-Marketing) sind ausdrücklich NICHT förderfähig.

Muss ich das Geld vorschießen?

Ja. Du bezahlst alle Rechnungen selbst und bekommst den Zuschuss erst nach Projektabschluss und Prüfung zurück. Du brauchst also die Liquidität für das gesamte Projekt.

Kann ich den Digitalbonus mit anderen Förderungen kombinieren?

Ja, solange die De-minimis-Obergrenze (eine EU-Regel die verhindert, dass ein Unternehmen zu viel Förderung auf einmal bekommt) nicht überschritten wird. Standard und Plus können aber nicht für denselben Förderbereich kombiniert werden. Gute Kombi: Digitalbonus für die Umsetzung + Forschungszulage für den FuE-Anteil.

Für wen?

Region

Bayern

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen (1-9)Kleinunternehmen (10-49)Mittlere Unternehmen (50-249)

Branchen

Alle Branchen

Rechtsform

Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 GewStG erforderlich. Freie Berufe ausgeschlossen. Nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen, gGmbHs, Vereine oder andere Organisationen ausgeschlossen. Inklusionsunternehmen und gGmbHs mit ausschließlich wirtschaftlicher Tätigkeit zugelassen.

Offizielle Beschreibung

Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes) mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern. Rechtlich und organisatorisch selbständige Einheiten mit wirtschaftlicher Tätigkeit und weniger als 50 Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Zur Bestimmung der Unternehmensdaten ist das Jahr des letzten Jahresabschlusses maßgeblich. Es ist nur auf das antragstellende Unternehmen abzustellen, Verflechtungen mit anderen Unternehmen müssen nicht berücksichtigt werden. Verbundene Unternehmen sind aber relevant für die De-minimis-Erklärung.

Kontakt & Links

Offizielle Programm-WebsiteZum Antragsportal

Ansprechpartner

Zuständige Bezirksregierung (je nach Firmensitz des antragstellenden Unternehmens)

De-minimis-Beihilfe

De-minimis-Verordnung anwendbar. De-minimis-Erklärung bei Antragstellung abzugeben. De-minimis-Bescheinigung wird mit Bewilligung ausgehändigt und ist vom Zuwendungsempfänger zehn Jahre aufzubewahren. Verbundene Unternehmen sind bei der Berechnung zu berücksichtigen.

Passt dieses Programm zu dir?

Mach den Förder-Check und finde heraus, ob du die Voraussetzungen erfüllst — und welche anderen Programme sich kombinieren lassen.

Förder-Check starten →

Die hier dargestellten Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen und der redaktionellen Einordnung durch ki-boost.io. Für verbindliche Auskünfte wende dich an die jeweilige Förderstelle. Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Stand: März 2026.

Digitalbonus Bayern — KI-BOOST.IO