Thüringen
InnoInvest
Du planst in Thüringen eine Investition, die für dein Unternehmen eine echte Innovation ist, zum Beispiel ein neues Verfahren, ein neues Produkt, ein neues Geschäftsmodell oder eine digitale Umstellung deiner Abläufe? InnoInvest zahlt dir einen Pauschalzuschuss von 2.500 bis 200.000 EUR, gestaffelt nach der Investitionssumme (5.000 bis 1.000.000 EUR). Für KMU und wirtschaftsnahe Freiberufler, Antrag vor Vorhabenbeginn über das Thüringer Förderportal.
bis 50 %
der förderfähigen Kosten
Mittel
für den Antrag
–
bis zum Bescheid
Nein
Solo-geeignet
Überblick
Voraussetzungen
Region
Thüringen
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen (1-9), Kleinunternehmen (10-49), Mittlere Unternehmen (50-249)
De-minimis
Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe, also eine EU-Regel, die die Gesamthöhe geringfügiger Beihilfen begrenzt. Laut Programmseite darfst du innerhalb von drei Jahren insgesamt höchstens 300.000 EUR solcher Beihilfen erhalten haben; eine De-minimis-Erklärung gehört zu den Antragsunterlagen. Zusammen mit anderen Beihilfen darf die jeweilige Beihilfehöchstgrenze nicht überschritten werden.
Projektstart
Noch NICHT begonnen
Branchen
Sonstige, Produktion / Industrie, Dienstleistung, Handel, Handwerk
Größter Haken
Der Innovationsnachweis ist die Hürde: Reine Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen und Standard-IT sind ausgeschlossen. Der Zuschuss ist eine Pauschale nach Investitionsstufe (am oberen Rand der Stufen etwa 20 bis 25 Prozent der Investition), ausgezahlt wird erst nach dem Verwendungsnachweis, du musst also vorfinanzieren. Und ein früher Start vor Antragseingang gefährdet die Förderung.
Originaltext Förderrichtlinie anzeigen
Kosten & Förderung
Deine Investition
400k €
Zuschuss (50 %)
200k €
Dein Eigenanteil
200k €
(Unverbindliches Rechenbeispiel auf Basis der veröffentlichten Förderkonditionen. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der individuellen Prüfung durch den Fördergeber ab. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung oder eine bestimmte Fördersumme.)
Ablauf
Schritt 1: Prüfe, ob dein Vorhaben eine der vier Innovationsarten erfüllt und ob du als KMU antragsberechtigt bist.
Schritt 2: Hol die Vergleichsangebote ein (laut Programmseite drei je Wirtschaftsgut) und sichere die Gesamtfinanzierung.
Schritt 3: Stell den Online-Antrag im Thüringer Förderportal bei der TAB, bevor du einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließt.
Schritt 4: Beginne frühestens einen Tag nach Antragseingang mit dem Vorhaben und dokumentiere das Datum der Bestellung.
Schritt 5: Setze das Vorhaben innerhalb von 24 Monaten um.
Schritt 6: Reiche spätestens drei Monate nach Vorhabenende den Verwendungsnachweis mit Sachbericht und Erfolgsnachweisen (zum Beispiel Inbetriebnahmeprotokolle, Lieferscheine, Fotos) über das Portal ein.
Schritt 7: Nach Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt. Beachte die EFRE-Publizitätspflichten (Hinweis auf Website und Social Media, Plakat oder Tafel).
Diese Unterlagen brauchst du
1Vor dem Antrag
2Mit dem Antrag einreichen
3Während des Projekts
4Nach Projektende
Praxis-Tipps
Beschreibe im Antrag konkret, warum die Investition für dein Unternehmen eine Innovation ist; "wir kaufen eine neue Maschine" reicht nicht.
Digitalisierungsprojekte können als Innovation auf Unternehmensebene förderfähig sein, auch ohne neues physisches Produkt.
Bestelle oder unterschreibe nichts vor Antragseingang bei der TAB und dokumentiere das Bestelldatum.
Plane Standard-IT (PCs, Laptops, Tablets) nur mit klarer Begründung im Innovationszusammenhang ein.
Prüfe die Kombination mit dem Darlehen Thüringen Dynamik -innovativ- über deine Hausbank, wenn du neben dem Zuschuss weiteres Kapital brauchst.
Häufige Fragen
Was zählt bei InnoInvest als Innovation?
Wie viel Geld bekomme ich?
Darf ich schon bestellen, bevor der Antrag bewilligt ist?
Sind Laptops oder PCs förderfähig?
Wie lange muss ich die geförderten Wirtschaftsgüter behalten?
Kann ich InnoInvest mit anderen Förderungen kombinieren?
Nächste Schritte
Quellen, Antragsportal & Factsheet
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