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ZUSC

Thüringen

InnoInvest

Aktiv
Antrag VOR Projektstart!

Du planst in Thüringen eine Investition, die für dein Unternehmen eine echte Innovation ist, zum Beispiel ein neues Verfahren, ein neues Produkt, ein neues Geschäftsmodell oder eine digitale Umstellung deiner Abläufe? InnoInvest zahlt dir einen Pauschalzuschuss von 2.500 bis 200.000 EUR, gestaffelt nach der Investitionssumme (5.000 bis 1.000.000 EUR). Für KMU und wirtschaftsnahe Freiberufler, Antrag vor Vorhabenbeginn über das Thüringer Förderportal.

ZuschussFörderhöhebis 200k €

bis 50 %

der förderfähigen Kosten

Mittel

für den Antrag

–

bis zum Bescheid

Nein

Solo-geeignet

Überblick

## Was wird gefördert? InnoInvest ist das Landesprogramm der Thüringer Aufbaubank (TAB) für innovative Investitionen von KMU. Gefördert wird nur, wenn die Investition mindestens für dein Unternehmen eine Innovation ist. Das Programm nennt vier Arten: ein neues Verfahren oder ein neues Produkt bzw. eine neue Dienstleistung, eine Prozessinnovation (eine neue oder wesentlich verbesserte Methode, die Produkte günstiger oder ressourcenschonender macht), ein neues Geschäftsmodell oder neue organisatorische Prozesse bzw. Strukturen. Auch Digitalisierung und Dekarbonisierung können gefördert werden, wenn sie unter eine dieser Arten fallen; bei Dekarbonisierung sind mindestens 25 % Einsparung nötig. Einfache Ersatzbeschaffungen und kleine Verbesserungen reichen nicht. ## Wie viel gibt es? Du bekommst keinen frei berechneten Prozentsatz, sondern einen Pauschalzuschuss je Investitionsstufe (laut HWK Südthüringen, die Eckwerte bestätigt die TAB): - 5.000 bis 10.000 EUR Investition: 2.500 EUR Zuschuss - 10.000,01 bis 20.000 EUR: 5.000 EUR - 20.000,01 bis 50.000 EUR: 10.000 EUR - 50.000,01 bis 100.000 EUR: 20.000 EUR - 100.000,01 bis 200.000 EUR: 40.000 EUR - 200.000,01 bis 300.000 EUR: 60.000 EUR - 300.000,01 bis 450.000 EUR: 90.000 EUR - 450.000,01 bis 600.000 EUR: 120.000 EUR - 600.000,01 bis 800.000 EUR: 160.000 EUR - 800.000,01 bis 1.000.000 EUR: 200.000 EUR Rechnerisch ergibt das je nach Lage innerhalb der Stufe zwischen etwa 20 und 50 Prozent: Am oberen Rand einer Stufe sind es etwa 25 bzw. 20 Prozent, am unteren Rand deutlich mehr (eigene Berechnung aus den Pauschalen). Die förderfähige Investitionssumme muss je Antrag zwischen 5.000 und 1.000.000 EUR liegen. ## Was ist förderfähig, was nicht? Förderfähig sind aktivierte (also in der Bilanz als Anlagevermögen erfasste) materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit der Anschaffung, etwa Montage oder Fundamentierung. Auch Investitionen an Bestandsmaschinen sind möglich, wenn sie die Innovationskriterien erfüllen. Ausgeschlossen sind unter anderem Standard-Hardware wie PCs und Smartphones (außer bei nachgewiesener Notwendigkeit für eine förderfähige Innovation), Schulungen, gebrauchte Güter, Leasing- und Mietkauf-finanzierte Güter, bauliche Investitionen, Grundstücke, Forschungsausgaben ohne Vermarktungsabsicht, Eigenleistungen, Laufzeitlizenzen und Energieerzeugungsanlagen wie Photovoltaik. ## Wer kann den Antrag stellen? KMU nach EU-Definition (weniger als 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Mio. EUR Umsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme) aus der gewerblichen Wirtschaft, der Veranstaltungswirtschaft sowie wirtschaftsnahe und kreativwirtschaftliche Freiberufler, jeweils haupterwerblich tätig. Ausgeschlossen sind unter anderem Bauträger, Rechts- und Wirtschaftsberatung, medizinischer und sozialer Bereich, Land- und Forstwirtschaft, Bildungseinrichtungen, Makler, große Teile der Freizeitwirtschaft, großflächiger Einzelhandel, Unternehmen in Schwierigkeiten, Nebenerwerbsunternehmen, Vereine und gemeinnützige Unternehmen. ## Wie läuft der Antrag? Den Antrag stellst du online über das Thüringer Förderportal (EFRE-Portal 21-27) bei der TAB. Mit dem Vorhaben darfst du frühestens einen Tag nach Antragseingang beginnen, als Beginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Ein früherer Start geschieht auf eigenes Risiko. Das Vorhaben muss innerhalb von 24 Monaten fertig sein, die Wirtschaftsgüter bleiben fünf Jahre in deiner Thüringer Betriebsstätte (Zweckbindungsfrist). Den Verwendungsnachweis reichst du spätestens drei Monate nach Vorhabenende ein; erst danach wird der Zuschuss ausgezahlt, du finanzierst also vor. ## De-minimis und Kombination Der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe, also eine EU-Regel, die die Gesamthöhe kleiner Beihilfen begrenzt: Innerhalb von drei Jahren darfst du höchstens 300.000 EUR solcher Beihilfen erhalten. Kombinieren kannst du den Zuschuss mit dem zinsvergünstigten Darlehen "Thüringen Dynamik -innovativ-", das du über deine Hausbank beantragst. Für dasselbe Vorhaben darf kein weiterer Zuschuss aus einem anderen Förderprogramm beantragt werden. Die Förderung wird aus Mitteln des EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, ein EU-Fonds für Regionalförderung) finanziert.

Voraussetzungen

Region

Thüringen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen (1-9), Kleinunternehmen (10-49), Mittlere Unternehmen (50-249)

De-minimis

Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe, also eine EU-Regel, die die Gesamthöhe geringfügiger Beihilfen begrenzt. Laut Programmseite darfst du innerhalb von drei Jahren insgesamt höchstens 300.000 EUR solcher Beihilfen erhalten haben; eine De-minimis-Erklärung gehört zu den Antragsunterlagen. Zusammen mit anderen Beihilfen darf die jeweilige Beihilfehöchstgrenze nicht überschritten werden.

Projektstart

Noch NICHT begonnen

Branchen

Sonstige, Produktion / Industrie, Dienstleistung, Handel, Handwerk

Größter Haken

Der Innovationsnachweis ist die Hürde: Reine Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen und Standard-IT sind ausgeschlossen. Der Zuschuss ist eine Pauschale nach Investitionsstufe (am oberen Rand der Stufen etwa 20 bis 25 Prozent der Investition), ausgezahlt wird erst nach dem Verwendungsnachweis, du musst also vorfinanzieren. Und ein früher Start vor Antragseingang gefährdet die Förderung.

Originaltext Förderrichtlinie anzeigen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der EU-Definition, die in der gewerblichen Wirtschaft, in der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) oder als wirtschaftsnahe bzw. kreativwirtschaftliche Freiberufler tätig sind, haupterwerblich und mit tragfähiger Vollexistenz; die Investition muss in Thüringen erfolgen.

Kosten & Förderung

Rechenbeispiel

Deine Investition

400k €

Zuschuss (50 %)

200k €

Dein Eigenanteil

200k €

(Unverbindliches Rechenbeispiel auf Basis der veröffentlichten Förderkonditionen. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der individuellen Prüfung durch den Fördergeber ab. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung oder eine bestimmte Fördersumme.)

Ablauf

1

Schritt 1: Prüfe, ob dein Vorhaben eine der vier Innovationsarten erfüllt und ob du als KMU antragsberechtigt bist.

2

Schritt 2: Hol die Vergleichsangebote ein (laut Programmseite drei je Wirtschaftsgut) und sichere die Gesamtfinanzierung.

3

Schritt 3: Stell den Online-Antrag im Thüringer Förderportal bei der TAB, bevor du einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließt.

4

Schritt 4: Beginne frühestens einen Tag nach Antragseingang mit dem Vorhaben und dokumentiere das Datum der Bestellung.

5

Schritt 5: Setze das Vorhaben innerhalb von 24 Monaten um.

6

Schritt 6: Reiche spätestens drei Monate nach Vorhabenende den Verwendungsnachweis mit Sachbericht und Erfolgsnachweisen (zum Beispiel Inbetriebnahmeprotokolle, Lieferscheine, Fotos) über das Portal ein.

7

Schritt 7: Nach Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt. Beachte die EFRE-Publizitätspflichten (Hinweis auf Website und Social Media, Plakat oder Tafel).

Diese Unterlagen brauchst du

1Vor dem Antrag

Innovationscharakter des Vorhabens klären
KMU-Einstufung prüfen
Vergleichsangebote einholen (laut Programmseite drei je Wirtschaftsgut)
Bei Gründung im ersten Jahr: Konzept zum Innovationscharakter und Stellungnahme der Kammer

2Mit dem Antrag einreichen

Online-Antrag über das Thüringer Förderportal (EFRE-Portal 21-27)
Finanzierungsbestätigung, KMU-Einschätzung und De-minimis-Erklärung (laut Programmseite)
Beschreibung des Innovationsvorhabens

3Während des Projekts

Vorhaben innerhalb von 24 Monaten abschließen
Datum der Bestellung bzw. Auftragsvergabe dokumentieren

4Nach Projektende

Verwendungsnachweis spätestens drei Monate nach Vorhabenende über das Portal
Sachbericht und Nachweise zum Projekterfolg (zum Beispiel Inbetriebnahmeprotokolle, Lieferscheine, Fotos)
Zahlenmäßiger Nachweis anhand des wirtschaftlichsten Angebots
Bei Vor-Ort-Kontrolle: Originalbelege am Investitionsort bereithalten
EFRE-Publizität: Hinweis auf Website und Social Media sowie A3-Plakat (Vorhaben unter 500.000 EUR Gesamtausgaben) bzw. langlebige Tafel (darüber); bei Verstoß kann der Zuschuss um bis zu 3 % gekürzt werden

Praxis-Tipps

Beschreibe im Antrag konkret, warum die Investition für dein Unternehmen eine Innovation ist; "wir kaufen eine neue Maschine" reicht nicht.

Digitalisierungsprojekte können als Innovation auf Unternehmensebene förderfähig sein, auch ohne neues physisches Produkt.

Bestelle oder unterschreibe nichts vor Antragseingang bei der TAB und dokumentiere das Bestelldatum.

Plane Standard-IT (PCs, Laptops, Tablets) nur mit klarer Begründung im Innovationszusammenhang ein.

Prüfe die Kombination mit dem Darlehen Thüringen Dynamik -innovativ- über deine Hausbank, wenn du neben dem Zuschuss weiteres Kapital brauchst.

Häufige Fragen

Was zählt bei InnoInvest als Innovation?
Eines von vier Dingen: ein neues Produktions-/Verfahren oder neues Produkt/neue Dienstleistung, eine Prozessinnovation (spürbar bessere/günstigere Methode), ein neues Geschäftsmodell/Tätigkeitsfeld, oder neue organisatorische Prozesse/Strukturen. Digitalisierung zählt ausdrücklich dazu. Reine Ersatzbeschaffung oder kleine Verbesserungen reichen nicht.
Wie viel Geld bekomme ich?
Ein Pauschalzuschuss je nach Investitionssumme: von 2.500 EUR (bei 5.000 bis 10.000 EUR Investition) bis 200.000 EUR (bei 800.000,01 bis 1.000.000 EUR). Am oberen Rand der Stufen entspricht das etwa 20 bis 25 Prozent der Investition, am unteren Rand mehr.
Darf ich schon bestellen, bevor der Antrag bewilligt ist?
Nein. Du darfst frühestens einen Tag nach Antragseingang bei der TAB beginnen; als Beginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Dokumentiere das Bestelldatum. Ein früherer Beginn geschieht auf eigenes Risiko und begründet keinen Förderanspruch.
Sind Laptops oder PCs förderfähig?
Grundsätzlich nicht. Standard-Hardware wie PCs, Laptops, Tablets und Smartphones ist ausgeschlossen. Die Ausnahme gilt nur, wenn die Anschaffung zu einer förderfähigen Innovation gehört und du ihre Notwendigkeit darlegst.
Wie lange muss ich die geförderten Wirtschaftsgüter behalten?
Mindestens 5 Jahre (Zweckbindungsfrist) müssen die geförderten Wirtschaftsgüter in deiner Thüringer Betriebsstätte verbleiben.
Kann ich InnoInvest mit anderen Förderungen kombinieren?
Mit dem zinsvergünstigten Darlehen Thüringen Dynamik -innovativ- ja (Antrag über die Hausbank). Für dasselbe Vorhaben darf aber kein Zuschuss aus einem anderen Förderprogramm beantragt werden. Die De-minimis-Grenze von 300.000 EUR in drei Jahren gilt zusätzlich.

Nächste Schritte

Quellen, Antragsportal & Factsheet

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