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ZUSC

Rheinland-Pfalz

Innovationsassistenten RLP (245 I)

Aktiv
Antrag VOR Projektstart!

Du hast ein Unternehmen in Rheinland-Pfalz und willst eine Absolventin oder einen Absolventen mit naturwissenschaftlich-technischem Studium für ein Forschungs- oder Entwicklungsprojekt einstellen, auch für Software und KI? Die ISB Rheinland-Pfalz zahlt dir dafür bis zu 24 Monate lang einen monatlichen Festbetrag: 2.100 Euro für kleine, 1.750 Euro für mittlere Unternehmen (bei Vollzeit). Wichtig: Den Antrag stellst du, bevor du den Arbeitsvertrag unterschreibst.

ZuschussFörderhöhebis 50,4k €

–

der förderfähigen Kosten

Mittel

für den Antrag

–

bis zum Bescheid

Nein

Solo-geeignet

Überblick

## Was wird gefördert? Das Land Rheinland-Pfalz bezuschusst die Neueinstellung von Hochschulabsolventinnen und -absolventen als Innovationsassistentinnen oder -assistenten. Sie arbeiten in deinem Unternehmen an einem klar definierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Das Vorhaben muss zu den Kategorien industrielle Forschung (neue Erkenntnisse gewinnen) oder experimentelle Entwicklung (neue oder deutlich bessere Produkte und Verfahren entwickeln) nach EU-Recht passen. Software- und KI-Projekte sind ausdrücklich eingeschlossen, rein routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten oder Abläufen nicht. ## Wie viel Geld bekommst du? Es gibt keine Prozentquote, sondern einen nicht rückzahlbaren Festbetrag pro Monat bei Vollzeit: - **Kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen:** 2.100 Euro - **Mittlere Unternehmen:** 1.750 Euro Die Förderung läuft bis zu 24 Monate, gerechnet ab Beginn des Arbeitsverhältnisses. Für ein kleines Unternehmen ergibt das rechnerisch bis zu 50.400 Euro (2.100 x 24, eigene Rechnung). Bei Teilzeit sinkt der Betrag im Verhältnis zur tariflichen Wochenarbeitszeit; unter 50 Prozent gibt es nichts. Ohne Tarif zählen 40 Stunden als volle Woche. Ist dein Unternehmen höchstens fünf Jahre alt, kannst du zwei Stellen gleichzeitig fördern lassen. ## Wer und was ist gefragt? Dein Unternehmen muss ein technologieorientiertes KMU nach EU-Definition mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz sein. Die einzustellende Person hat ein naturwissenschaftlich-technisches Studium abgeschlossen (die Verwaltungsvorschrift nennt zum Beispiel Ingenieur- und Wirtschaftsingenieurwesen, Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik, Physik), der Abschluss liegt höchstens drei Jahre zurück, und die Qualifikation ist bei dir noch nicht vorhanden. Die Stelle ist zusätzliches Personal, der Vertrag läuft mindestens 24 Monate (bei IT- oder KI-Vorhaben laut ISB auch kürzer) und die Vollzeitstelle zahlt mindestens 3.500 Euro brutto. Für dieselben Personalkosten darfst du keine anderen öffentlichen Mittel einsetzen. ## Wann stellst du den Antrag? Vor dem Vertrag: Bei Eingang deines prüffähigen Antrags bei der ISB darf noch kein Anstellungsvertrag geschlossen sein, und die Person darf noch nicht entsprechend ihrer Qualifikation bei dir arbeiten. Nach dem Bescheid musst du das Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten begründen und das Vorhaben starten. Den Antrag stellst du direkt bei der ISB mit deren Vordrucken (Antrag, Finanzplanung, KMU-Erklärung, De-minimis-Erklärung). ## Wie wird ausgezahlt? Laut ISB-Seite kann die Zuwendung zum Jahresanfang rückwirkend für das vergangene Haushaltsjahr nach Mittelabruf ausgezahlt werden, die letzte Rate bis zu drei Monate nach Projektende. Die Zuwendung ist eine De-minimis-Beihilfe: eine kleine staatliche Beihilfe, von der ein Unternehmen innerhalb einer Frist nur bis zu einer EU-Obergrenze erhalten darf. Die ISB setzt immer den möglichen Höchstbetrag an, dein freies Kontingent muss also mindestens so hoch sein. ## Was ist der Haken? Es gibt keinen Rechtsanspruch, die ISB entscheidet im Rahmen der Haushaltsmittel. Die Bearbeitungsdauer nennt keine Quelle. Eine Verlängerung über 24 Monate sieht die Verwaltungsvorschrift nicht vor; nur eine Unterbrechung von bis zu sechs Monaten bei besonderen Gründen ist auf Antrag möglich.

Voraussetzungen

Region

Rheinland-Pfalz

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen (1-9), Kleinunternehmen (10-49), Mittlere Unternehmen (50-249)

De-minimis

Der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe (De-minimis: kleine staatliche Vergünstigungen mit Obergrenze je Unternehmen). Die Verwaltungsvorschrift nennt die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013, die ISB-Seite zusätzlich die Verordnung (EU) 2023/2831. Laut ISB-Seite wird immer der maximal mögliche Betrag als Beihilfe angesetzt, auch wenn weniger beantragt wird; dein freies De-minimis-Kontingent muss mindestens so hoch sein. Der Höchstbetrag in Euro steht weder auf der ISB-Seite noch in der Verwaltungsvorschrift; die EU-Verordnung 2023/2831 sieht allgemein 300.000 Euro in drei Jahren vor (allgemeine EU-Regel, nicht aus dem Programmtext).

Projektstart

Noch NICHT begonnen

Branchen

Alle Branchen

Größter Haken

Du musst den Antrag vor dem Arbeitsvertrag stellen und hast keinen Rechtsanspruch auf Bewilligung. Der Festbetrag deckt nur einen Teil der Personalkosten (Mindestgehalt 3.500 Euro brutto bei Vollzeit). Wie lange die Bewilligung dauert, steht nirgends.

Originaltext Förderrichtlinie anzeigen
Technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (unter anderem weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz laut ISB-Seite) mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die für ein eigenes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eine Hochschulabsolventin oder einen Hochschulabsolventen neu einstellen.

Kosten & Förderung

Ablauf

1

Definiere das Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben und suche eine Person mit passendem naturwissenschaftlich-technischem Abschluss (nicht älter als drei Jahre).

2

Prüfe, ob dein Unternehmen KMU im EU-Sinn ist, eine Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz hat und genug freies De-minimis-Kontingent besitzt.

3

Unterschreibe noch keinen Arbeitsvertrag. Stell den Antrag mit den Vordrucken der ISB (Antrag, Finanzplanung, KMU-Erklärung, De-minimis-Erklärung) und lass den Eingang bestätigen.

4

Warte den Bescheid der ISB ab. Danach hast du drei Monate Zeit, das Arbeitsverhältnis zu begründen und das Vorhaben zu starten.

5

Rufe die Mittel ab und weise am Ende die Verwendung nach (Verwendungsnachweis nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderung, ANBest-P).

Diese Unterlagen brauchst du

1Vor dem Antrag

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben klar definieren
Kandidatin oder Kandidaten mit naturwissenschaftlich-technischem Abschluss (höchstens drei Jahre zurück) finden, aber noch keinen Vertrag schließen
KMU-Status und freies De-minimis-Kontingent prüfen
Mindestbruttogehalt von 3.500 Euro bei Vollzeit einplanen

2Mit dem Antrag einreichen

Antrag (Vordruck der ISB, rechtsverbindlich unterschrieben)
Finanzplanung
KMU-Erklärung
De-minimis-Erklärung

3Während des Projekts

Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten nach Bescheid begründen und Vorhaben beginnen
Mittelabruf bei der ISB
Verzögerungen, Ausscheiden der Assistenz oder Unterbrechungen unverzüglich anzeigen

4Nach Projektende

Verwendungsnachweis nach ANBest-P
Letzte Rate bis zu drei Monate nach Projektende nach Mittelabruf

Praxis-Tipps

Warte mit der Vertragsunterschrift, bis die ISB den Eingang deines prüffähigen Antrags bestätigt hat; ein früherer Vertrag schließt die Förderung aus.

Klär Zweifelsfälle beim Studienabschluss vorab mit der ISB-Beratung (06131 6172-1333, beratung@isb.rlp.de). Informatik steht als Beispiel in der Verwaltungsvorschrift, andere Abschlüsse liegen im Ermessen der ISB.

Wenn dein Unternehmen höchstens fünf Jahre alt ist, prüfe die Option mit zwei gleichzeitig geförderten Stellen.

Häufige Fragen

Wie viel Zuschuss bekomme ich?
Bei Vollzeit 2.100 Euro pro Monat für kleine und Kleinstunternehmen und 1.750 Euro für mittlere Unternehmen, bis zu 24 Monate. Bei Teilzeit sinkt der Betrag anteilig; unter 50 Prozent der tariflichen Wochenarbeitszeit wird nichts gezahlt.
Wen kann ich einstellen?
Eine Person mit abgeschlossenem naturwissenschaftlich-technischem Hochschulstudium, deren Abschluss zum Beschäftigungsbeginn höchstens drei Jahre zurückliegt. Als Beispiele nennt die Verwaltungsvorschrift Ingenieur- und Wirtschaftsingenieurwesen, Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik und Physik.
Muss ich den Antrag vor der Einstellung stellen?
Ja. Bei Eingang deines prüffähigen Antrags bei der ISB darf noch kein Anstellungsvertrag geschlossen sein, und die Person darf noch nicht entsprechend ihrer Qualifikation bei dir arbeiten.
Sind KI- und Softwareprojekte förderfähig?
Ja, Projekte zur Entwicklung, Änderung und Anpassung von Software sind ausdrücklich eingeschlossen, wenn sie die Kriterien industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung erfüllen. Routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten oder Abläufen werden nicht gefördert.
Kann ich Teilzeit fördern lassen oder zwei Stellen?
Teilzeit ja, ab 50 Prozent der tariflichen Wochenarbeitszeit (ohne Tarif 40 Stunden als volle Woche). Zwei Stellen gleichzeitig sind nur möglich, wenn deine Gründung höchstens fünf Jahre zurückliegt; sonst gibt es keine zweite Förderung, solange das erste Verfahren läuft.
Kann die Förderung über 24 Monate hinaus verlängert werden?
Die Verwaltungsvorschrift sieht höchstens 24 Monate vor. Auf Antrag kann der Zeitraum bei besonderen Gründen (zum Beispiel Krankheit oder Elternzeit) bis zu sechs Monate unterbrochen werden. Eine echte Verlängerung nennt sie nicht.

Nächste Schritte

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