Schleswig-Holstein
KI-Förderrichtlinie Schleswig-Holstein
Du willst ein KI-Projekt in Schleswig-Holstein umsetzen? Das Land zahlt dir als Unternehmen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss, als junges Start-up bis zu 75 Prozent. Für Unternehmen gilt die EU-Grenze von 300.000 Euro De-minimis-Beihilfe in drei Jahren. Du reichst zuerst eine Projektskizze bei der Staatskanzlei ein und stellst bei positiver Einschätzung den Vollantrag. Den Vertrag mit Dienstleistern schließt du erst danach.
bis 75 %
der förderfähigen Kosten
Hoch
für den Antrag
–
bis zum Bescheid
Nein
Solo-geeignet
Überblick
Voraussetzungen
Region
Schleswig-Holstein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen (1-9), Kleinunternehmen (10-49), Mittlere Unternehmen (50-249)
De-minimis
Für Unternehmen im Sinne des EU-Beihilferechts gilt die De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831 (De-minimis: kleine staatliche Vergünstigungen mit Obergrenze je Unternehmen). Alle De-minimis-Beihilfen zusammen dürfen in drei Jahren 300.000 Euro brutto nicht übersteigen; du musst die in den letzten drei Jahren erhaltenen Beihilfen mitteilen. Mit dem Zuwendungsbescheid bekommst du eine De-minimis-Bescheinigung, die du zehn Jahre aufbewahrst.
Projektstart
Noch NICHT begonnen
Branchen
Alle Branchen
Rechtsform
Juristische Personen des öffentlichen Rechts (außerhalb der Landesverwaltung) und des Privatrechts, einschließlich Personengesellschaften.
Größter Haken
Die Förderhöhe ist schwer planbar: Es gibt keinen festen Höchstbetrag, nur die De-minimis-Grenze von 300.000 Euro über alle Beihilfen der letzten drei Jahre. Du hast keinen Rechtsanspruch, musst die Ausgaben vorstrecken und kannst erst nach positiver Skizze den Vollantrag stellen. Wie lange das dauert, nennt keine Quelle.
Originaltext Förderrichtlinie anzeigen
Kosten & Förderung
Deine Investition
400k €
Zuschuss (75 %)
300k €
Dein Eigenanteil
100k €
(Unverbindliches Rechenbeispiel auf Basis der veröffentlichten Förderkonditionen. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der individuellen Prüfung durch den Fördergeber ab. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung oder eine bestimmte Fördersumme.)
Ablauf
Fordere das Projektskizzenformular per E-Mail unter digitaler.wandel@stk.landsh.de an und prüfe vorab, ob dein Vorhaben zu den Förderzielen passt.
Schließe noch keinen Vertrag mit Dienstleistern ab und beginne das Vorhaben nicht, ohne einen vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt zu bekommen.
Reiche die Projektskizze in Textform bei der Staatskanzlei Schleswig-Holstein, Referat Digitaler Wandel ein.
Warte die Einschätzung der Behörde ab. Bei positiver Bewertung wirst du zum Vollantrag aufgefordert und bekommst die Anforderungen mitgeteilt.
Stelle den Vollantrag bei der beauftragten Institution, mit Kostenplan, Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung und bei Unternehmen den De-minimis-Angaben.
Setze das Vorhaben nach dem Bescheid um, reiche Erstattungsanträge mit Belegen ein und erstelle innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums den Verwendungsnachweis.
Diese Unterlagen brauchst du
1Vor dem Antrag
2Mit dem Antrag einreichen
3Während des Projekts
4Nach Projektende
Praxis-Tipps
Klär vor der Projektskizze, wie viel De-minimis-Beihilfe dein Unternehmen in den letzten drei Jahren schon erhalten hat; das bestimmt, wie viel von den 300.000 Euro noch frei ist.
Unterschreibe keinen Vertrag mit einem KI-Dienstleister, bevor die Förderentscheidung steht oder ein vorzeitiger Maßnahmebeginn schriftlich genehmigt ist.
Plane Liquidität ein: Du bekommst das Geld in der Regel erst nach Belegen zurück.
Bei Fragen zu KI-Themen im Land kannst du dich an KI.SH bei der WTSH wenden (ki-transfer-hub@wtsh.de, +49 431 66 66 6-804).
Häufige Fragen
Wie viel Zuschuss bekomme ich für mein KI-Projekt?
Gibt es feste Antragsfristen?
Ich habe schon einen Vertrag mit einem KI-Dienstleister unterschrieben. Kann ich noch Förderung bekommen?
Muss ich das Geld vorstrecken?
Was heißt De-minimis und warum betrifft mich das?
An wen schicke ich die Projektskizze?
Nächste Schritte
Quellen, Antragsportal & Factsheet
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