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ZUSC

Schleswig-Holstein

KI-Förderrichtlinie Schleswig-Holstein

Aktiv
Antrag VOR Projektstart!

Du willst ein KI-Projekt in Schleswig-Holstein umsetzen? Das Land zahlt dir als Unternehmen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss, als junges Start-up bis zu 75 Prozent. Für Unternehmen gilt die EU-Grenze von 300.000 Euro De-minimis-Beihilfe in drei Jahren. Du reichst zuerst eine Projektskizze bei der Staatskanzlei ein und stellst bei positiver Einschätzung den Vollantrag. Den Vertrag mit Dienstleistern schließt du erst danach.

ZuschussFörderhöhebis 300k €

bis 75 %

der förderfähigen Kosten

Hoch

für den Antrag

–

bis zum Bescheid

Nein

Solo-geeignet

Überblick

## Was ist die KI-Förderrichtlinie? Schleswig-Holstein fördert Vorhaben, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Land voranbringen. Die geänderte Richtlinie gilt seit dem 01.04.2025 und ist bis zum 31.12.2029 befristet; sie löste die Richtlinie vom 27.07.2020 ab. Ziele sind unter anderem eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen beim KI-Einsatz, KI-Wissen und -Bildung, eine effizientere Verwaltung und der Aufbau eines offenen Innovationsnetzwerks. ## Wer bekommt wie viel? - **Sonstige private Unternehmen** (die meisten KMU): bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. - **Start-ups** (Gründung weniger als fünf Jahre her, wachstumsorientiertes Geschäftsmodell) und **öffentliche Einrichtungen** wie Hochschulen: bis zu 75 Prozent. Der Zuschuss wird nicht zurückgezahlt. Du beteiligst dich mit einem Eigenanteil an den Gesamtausgaben (Anteilfinanzierung). **Obergrenze für Unternehmen:** Die Förderung läuft über die De-minimis-Regel. Das ist eine EU-Regel für kleine staatliche Beihilfen: Alle solchen Beihilfen, die dein Unternehmen in drei Jahren erhält, dürfen zusammen 300.000 Euro brutto nicht übersteigen. Das ist keine feste Höchstförderung dieses Programms, sondern eine Grenze über alle Beihilfen zusammen. ## Was wird gefördert? Förderfähig sind nur Kosten, die unmittelbar zum Vorhaben gehören und durch Rechnungen oder Buchungsbelege belegt sind: Personalkosten (pauschal je Stunde berechnet, höchstens 1.720 Stunden pro Person und Jahr), Gemeinkosten (bei privaten Unternehmen pauschal 15 Prozent der förderfähigen Personalkosten), Material, Fremdleistungen und Investitionen. ## Wie läuft der Antrag? 1. **Projektskizze:** Du schickst sie in Textform an die Staatskanzlei, Referat Digitaler Wandel, oder per E-Mail an digitaler.wandel@stk.landsh.de. Das Formular gibt es auf Anfrage. Du kannst jederzeit einreichen. 2. **Einschätzung:** Die Behörde prüft, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig und förderwürdig ist. Auch eine positive Einschätzung ist keine Zusage. 3. **Vollantrag:** Bei positiver Bewertung und verfügbaren Haushaltsmitteln stellst du ihn bei der Institution, die die Staatskanzlei beauftragt hat. Die Anforderungen bekommst du dann mitgeteilt. 4. **Bescheid und Umsetzung:** Die Bewilligung kommt als schriftlicher Zuwendungsbescheid, bei Unternehmen mit De-minimis-Bescheinigung. 5. **Auszahlung und Nachweis:** In der Regel wird nachträglich gegen Erstattungsantrag mit Belegen gezahlt. Den Verwendungsnachweis (Zahlen und Sachbericht) reichst du innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums ein. ## Wichtig zu wissen - **Nicht vorher beauftragen:** Schon ein Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Vorhabenbeginn. Nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns darfst du früher starten und trägst dann das Risiko. - **Andere Förderung hat Vorrang:** Du musst angeben, welche anderen Fördermittel du nutzt. - **Kein Rechtsanspruch:** Die Staatskanzlei entscheidet im Rahmen der Haushaltsmittel; Vorhaben mit hohem Innovationsgrad und Marktpotenzial werden bevorzugt. ## Wer hilft dir? Das KI-Transfer-Hub von KI.SH bei der WTSH ist die allgemeine Anlaufstelle für KI-Themen im Land. Bewilligungsbehörde ist aber die Staatskanzlei.

Voraussetzungen

Region

Schleswig-Holstein

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen (1-9), Kleinunternehmen (10-49), Mittlere Unternehmen (50-249)

De-minimis

Für Unternehmen im Sinne des EU-Beihilferechts gilt die De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831 (De-minimis: kleine staatliche Vergünstigungen mit Obergrenze je Unternehmen). Alle De-minimis-Beihilfen zusammen dürfen in drei Jahren 300.000 Euro brutto nicht übersteigen; du musst die in den letzten drei Jahren erhaltenen Beihilfen mitteilen. Mit dem Zuwendungsbescheid bekommst du eine De-minimis-Bescheinigung, die du zehn Jahre aufbewahrst.

Projektstart

Noch NICHT begonnen

Branchen

Alle Branchen

Rechtsform

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (außerhalb der Landesverwaltung) und des Privatrechts, einschließlich Personengesellschaften.

Größter Haken

Die Förderhöhe ist schwer planbar: Es gibt keinen festen Höchstbetrag, nur die De-minimis-Grenze von 300.000 Euro über alle Beihilfen der letzten drei Jahre. Du hast keinen Rechtsanspruch, musst die Ausgaben vorstrecken und kannst erst nach positiver Skizze den Vollantrag stellen. Wie lange das dauert, nennt keine Quelle.

Originaltext Förderrichtlinie anzeigen
Juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der Landesverwaltung und juristische Personen des Privatrechts einschließlich Personengesellschaften mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, insbesondere Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Transferorganisationen (öffentliche Einrichtungen), Start-ups (Gründung weniger als fünf Jahre her, wachstumsorientiertes Geschäftsmodell) und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das Vorhaben muss in Schleswig-Holstein umgesetzt werden.

Kosten & Förderung

Rechenbeispiel

Deine Investition

400k €

Zuschuss (75 %)

300k €

Dein Eigenanteil

100k €

(Unverbindliches Rechenbeispiel auf Basis der veröffentlichten Förderkonditionen. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der individuellen Prüfung durch den Fördergeber ab. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung oder eine bestimmte Fördersumme.)

Ablauf

1

Fordere das Projektskizzenformular per E-Mail unter digitaler.wandel@stk.landsh.de an und prüfe vorab, ob dein Vorhaben zu den Förderzielen passt.

2

Schließe noch keinen Vertrag mit Dienstleistern ab und beginne das Vorhaben nicht, ohne einen vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt zu bekommen.

3

Reiche die Projektskizze in Textform bei der Staatskanzlei Schleswig-Holstein, Referat Digitaler Wandel ein.

4

Warte die Einschätzung der Behörde ab. Bei positiver Bewertung wirst du zum Vollantrag aufgefordert und bekommst die Anforderungen mitgeteilt.

5

Stelle den Vollantrag bei der beauftragten Institution, mit Kostenplan, Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung und bei Unternehmen den De-minimis-Angaben.

6

Setze das Vorhaben nach dem Bescheid um, reiche Erstattungsanträge mit Belegen ein und erstelle innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums den Verwendungsnachweis.

Diese Unterlagen brauchst du

1Vor dem Antrag

Projektskizzenformular bei digitaler.wandel@stk.landsh.de anfordern
Erhaltene De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre zusammenstellen (einschließlich vorhandener De-minimis-Bescheinigungen)
Gesamtfinanzierung des Vorhabens einschließlich Folgekosten klären
Keinen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen

2Mit dem Antrag einreichen

Projektskizze (Stufe 1, in Textform)
Vollantrag mit den Unterlagen, die die beauftragte Institution anfordert (Stufe 2)
Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
Dokumentation anderer in Anspruch genommener Fördermittel
Kooperationsvertrag bei Projektkonsortium (vor der Bewilligung)

3Während des Projekts

Rechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege sammeln
Bei Mitarbeitenden mit festem Anteil am Vorhaben ein Arbeitgeberdokument mit dem Prozentsatz, bei schwankendem Anteil Stundennachweise führen
Bei Aufträgen ab 25.000 Euro (Lieferungen und Leistungen) bzw. 30.000 Euro (Bau) mindestens drei Angebote einholen und die Auswahl dokumentieren
Erstattungsanträge (Standardvordruck) mit Belegen einreichen

4Nach Projektende

Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis und Sachbericht) innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums
De-minimis-Bescheinigung zehn Jahre aufbewahren
Auf die Landesförderung auf einer Website mit Projektbeschreibung und Förderlogo hinweisen

Praxis-Tipps

Klär vor der Projektskizze, wie viel De-minimis-Beihilfe dein Unternehmen in den letzten drei Jahren schon erhalten hat; das bestimmt, wie viel von den 300.000 Euro noch frei ist.

Unterschreibe keinen Vertrag mit einem KI-Dienstleister, bevor die Förderentscheidung steht oder ein vorzeitiger Maßnahmebeginn schriftlich genehmigt ist.

Plane Liquidität ein: Du bekommst das Geld in der Regel erst nach Belegen zurück.

Bei Fragen zu KI-Themen im Land kannst du dich an KI.SH bei der WTSH wenden (ki-transfer-hub@wtsh.de, +49 431 66 66 6-804).

Häufige Fragen

Wie viel Zuschuss bekomme ich für mein KI-Projekt?
Als sonstiges privates Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, als Start-up (Gründung weniger als fünf Jahre her, wachstumsorientiert) bis zu 75 Prozent. Für Unternehmen gilt zusätzlich die De-minimis-Grenze von 300.000 Euro brutto in drei Jahren, über alle Beihilfen zusammen.
Gibt es feste Antragsfristen?
Nein. Projektskizzen kannst du laut Richtlinie jederzeit einreichen. Die Richtlinie selbst gilt bis zum 31.12.2029, und die Bewilligung hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
Ich habe schon einen Vertrag mit einem KI-Dienstleister unterschrieben. Kann ich noch Förderung bekommen?
Grundsätzlich nicht. Schon der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gilt als Vorhabenbeginn. Ausnahme ist ein vorher schriftlich genehmigter vorzeitiger Maßnahmebeginn; dann trägst du das Finanzierungsrisiko.
Muss ich das Geld vorstrecken?
In der Regel ja. Der Zuschuss wird nachträglich auf Basis nachgewiesener Ausgaben gegen einen Erstattungsantrag mit Rechnungsbelegen ausgezahlt.
Was heißt De-minimis und warum betrifft mich das?
De-minimis ist eine EU-Regel für kleine staatliche Beihilfen. Alle solchen Beihilfen, die ein Unternehmen in drei Jahren erhält, dürfen zusammen 300.000 Euro brutto nicht übersteigen. Du teilst im Antrag mit, was du in den letzten drei Jahren schon erhalten hast.
An wen schicke ich die Projektskizze?
An die Staatskanzlei Schleswig-Holstein, Referat Digitaler Wandel, Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel, oder per E-Mail an digitaler.wandel@stk.landsh.de. Das Formular gibt es auf Anfrage unter derselben Adresse.

Nächste Schritte

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Erinnerung bei Frist-Änderungen
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