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ZUSC

Brandenburg

ProFIT Brandenburg

Aktiv
Antrag VOR Projektstart!

Du entwickelst in Brandenburg ein neues Produkt, Verfahren oder eine neue Dienstleistung? ProFIT Brandenburg fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen von je bis zu 3 Mio. Euro. Die Förderquote liegt je nach Vorhaben zwischen 25 und höchstens 80 Prozent. Vorher beraten dich die WFBB, dann stellst du den Antrag online bei der ILB. Die Richtlinie läuft bis 30.06.2027.

ZuschussFörderhöhebis 3 Mio. €

bis 80 %

der förderfähigen Kosten

Hoch

für den Antrag

–

bis zum Bescheid

Nein

Solo-geeignet

Überblick

## Was ist ProFIT Brandenburg? ProFIT ist das Landesprogramm für Forschung, Innovation und Technologie in Brandenburg. Es wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bzw. der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur kofinanziert. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bewilligt, die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB) berät fachlich. Die Richtlinie vom 06.04.2023 (geändert 07.06.2024) tritt mit Ablauf des 30.06.2027 außer Kraft. ## Was wird gefördert? - **Industrielle Forschung** (planmäßige Forschung für neue Erkenntnisse): als Zuschuss, Grundsatz 50 Prozent. - **Experimentelle Entwicklung** (vorhandenes Wissen in neue Produkte und Verfahren umsetzen, auch Prototypen): in der Regel als Darlehen, Grundsatz 25 Prozent. Ein Zuschuss ist nur bei Wettbewerbsprojekten oder besonders begründeten Einzelfällen möglich. - **Durchführbarkeitsstudien** (Machbarkeitsprüfung, höchstens 6 Monate): Zuschuss, 50 Prozent. - **Prozess- und Organisationsinnovationen:** Zuschuss bis 50 Prozent, grundsätzlich nur in Wettbewerbsverfahren. - **Marktvorbereitung und Markteinführung:** nur als Darlehen und nur als De-minimis-Beihilfe (kleine staatliche Beihilfe mit Obergrenze, hier 300.000 Euro brutto in drei Jahren). ## Wie hoch ist die Förderung? Kleine Unternehmen bekommen 20, mittlere 10 Prozentpunkte Bonus, dazu 15 Prozentpunkte bei einer Zusatzvoraussetzung wie wirksamer Zusammenarbeit oder weiter Verbreitung der Ergebnisse (auch Kooperation mit Partnern außerhalb Brandenburgs). Der Höchstfördersatz liegt bei 80 Prozent. Je Antrag sind bis zu 3 Mio. Euro Zuschuss und bis zu 3 Mio. Euro Darlehen möglich. Das Darlehen deckt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, der Finanzierungsanteil am Gesamtvorhaben darf aber höchstens 80 Prozent betragen. Es ist bis zu drei Jahre tilgungsfrei und läuft höchstens zehn Jahre. Den Zinssatz nennt die Richtlinie nicht. ## Wer darf mitmachen? Gewinnorientierte Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg. Vorrang haben KMU. Große Unternehmen sind nur für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte antragsberechtigt und im EFRE-Kontext nur im Verbund mit mindestens einem KMU aus Berlin oder Brandenburg. Forschungseinrichtungen bekommen nur Zuschüsse und nur im Verbund mit einem Unternehmen. Die Mindestausgaben liegen bei 25.000 Euro, bei Studien bei 10.000 Euro, die Projektlaufzeit bei höchstens drei Jahren. ## Wie läuft der Antrag? Zuerst berätst du dich fachlich mit der WFBB. Danach stellst du den Antrag online über das ILB-Kundenportal, und zwar vor Beginn der Arbeiten. Sobald die ILB den Eingang bestätigt hat, darfst du starten; das ist aber keine Zusage. Die ILB bewilligt mit Blick auf die WFBB-Stellungnahme. Bei Verbundprojekten stellt jeder Partner einen eigenen Antrag, zeitgleich. ## Wichtig zu wissen - Es gibt keinen Rechtsanspruch; die ILB entscheidet im Rahmen der Mittel. - Eine Doppelförderung desselben Vorhabens ist ausgeschlossen, und Bundes-, EU- und Landesprogramme haben Vorrang. - In der Regel hast du höchstens zwei laufende Projekte. - Geförderte Wirtschaftsgüter müssen fünf Jahre nach der Schlusszahlung in Brandenburg bleiben.

Voraussetzungen

Region

Brandenburg

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen (1-9), Kleinunternehmen (10-49), Mittlere Unternehmen (50-249)

De-minimis

Nur die Marktvorbereitung und Markteinführung wird ausschließlich als De-minimis-Beihilfe gefördert (De-minimis: kleine staatliche Vergünstigungen mit Obergrenze je Unternehmen); die Obergrenze liegt bei 300.000 Euro brutto in drei Jahren pro Unternehmen. Die übrigen Vorhabenarten laufen über die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, EU-Regel, die bestimmte Beihilfen ohne Einzelgenehmigung erlaubt).

Projektstart

Noch NICHT begonnen

Branchen

Alle Branchen

Rechtsform

Rechtlich selbständige, gewinnorientierte Unternehmen; Forschungseinrichtungen nur für Zuschüsse.

Größter Haken

Das Verfahren ist zweistufig (WFBB, dann ILB), und die experimentelle Entwicklung gibt es in der Regel nur als Darlehen, nicht als Zuschuss. Der Zinssatz des Darlehens steht nicht in der Richtlinie, und ohne Eingangsbestätigung der ILB darfst du nicht anfangen. Die Richtlinie läuft am 30.06.2027 aus.

Originaltext Förderrichtlinie anzeigen
Rechtlich selbständige, gewinnorientierte Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder mindestens einer Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle in Brandenburg (Darlehen nur für gewinnorientierte Unternehmen). Vorrangig für KMU und Forschungseinrichtungen im Verbund mit Unternehmen. Große Unternehmen sind nur für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte antragsberechtigt und im EFRE-Kontext immer im Verbund mit mindestens einem KMU aus Berlin oder Brandenburg. Forschungseinrichtungen sind nur für ihren Anteil und nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen aus Brandenburg oder Berlin förderfähig.

Kosten & Förderung

Rechenbeispiel

Deine Investition

3.8 Mio. €

Zuschuss (80 %)

3 Mio. €

Dein Eigenanteil

750k €

(Unverbindliches Rechenbeispiel auf Basis der veröffentlichten Förderkonditionen. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der individuellen Prüfung durch den Fördergeber ab. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung oder eine bestimmte Fördersumme.)

Ablauf

1

Beschreibe dein Vorhaben: Phase (Forschung, Entwicklung, Studie, Prozessinnovation, Markteinführung), Ziel, Innovationsgehalt, Kosten und Finanzierung.

2

Hol dir die fachliche Beratung der WFBB und ihre Bestätigung.

3

Beginne das Vorhaben noch nicht und stelle den Antrag online über das ILB-Kundenportal (kundenportal.ilb.de), bei Verbundvorhaben jeder Partner einzeln.

4

Warte auf die Eingangsbestätigung der ILB. Danach darfst du auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben beginnen.

5

Lass die ILB über den Antrag entscheiden und setze das Vorhaben um; Mittel rufst du online ab.

6

Reiche Fortschrittsberichte an den Meilensteinen und am Ende den Verwendungsnachweis online ein.

Diese Unterlagen brauchst du

1Vor dem Antrag

Vorhaben, Innovationsgehalt, Kosten und Finanzierung beschreiben
Fachliche Beratung bei der WFBB wahrnehmen und Bestätigung einholen
Unternehmensgröße (KMU-Status) und mögliche Zusatzvoraussetzung für den 15-Prozent-Bonus prüfen
Bei Verbund: Entwurf eines Kooperationsvertrags erstellen

2Mit dem Antrag einreichen

Online-Antrag über das ILB-Kundenportal mit allen Inhalten nach Artikel 6 Absatz 2 AGVO
Kosten- und Finanzierungsplan mit Nachweis der Gesamtfinanzierung und Bonität
Darstellung der EFRE-Querschnittsgrundsätze (Gleichstellung, Nichtdiskriminierung, nachhaltige Entwicklung)
Bei Verbund: Kooperationsvertrag bzw. Entwurf

3Während des Projekts

Eingangsbestätigung der ILB abwarten, bevor du beginnst
Mittel online über das ILB-Portal abrufen
Fortschrittsberichte an den festgelegten Meilensteinen
Daten für die EFRE-Berichterstattung erheben und bereithalten, EU-Förderung sichtbar machen

4Nach Projektende

Verwendungsnachweis online nach ANBest-EU 21 bzw. ANBest-P
Geförderte Wirtschaftsgüter fünf Jahre nach der Schlusszahlung in Brandenburg belassen

Praxis-Tipps

Starte die WFBB-Beratung früh, noch bevor du Verträge schließt oder das Projekt beginnst.

Prüfe, ob eine Kooperation mit Partnern außerhalb Brandenburgs den Zusatzbonus von 15 Prozentpunkten auslöst.

Klär im Gespräch, ob Zuschuss oder Darlehen für dein Vorhaben gilt: Das hängt von der Vorhabenart ab (Forschung: Zuschuss, experimentelle Entwicklung und Markteinführung: Darlehen).

Wenn du ein großes Unternehmen bist, brauchst du für EFRE-Mittel mindestens einen KMU-Partner aus Berlin oder Brandenburg.

Häufige Fragen

Ist ProFIT nur für KMU?
Nein, aber KMU haben Vorrang und bekommen einen Bonus von 10 bis 20 Prozentpunkten. Große Unternehmen sind nur für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte antragsberechtigt und im EFRE-Kontext nur im Verbund mit mindestens einem KMU aus Berlin oder Brandenburg.
Muss ich vor dem Antrag zur WFBB?
Ja. Die Richtlinie sieht die fachliche Beratung durch die WFBB vor; der Antrag geht dann online an die ILB, nachdem die WFBB bestätigt hat.
Darf ich starten, bevor der Bescheid da ist?
Du darfst anfangen, sobald die ILB den Eingang deines vollständigen Antrags bestätigt hat. Das begründet keinen Anspruch auf Förderung, und ein vorher begonnenes Vorhaben wird nicht gefördert.
Bekomme ich einen Zuschuss oder ein Darlehen?
Das hängt von der Vorhabenart ab: industrielle Forschung, Durchführbarkeitsstudien und Prozess- und Organisationsinnovationen sind Zuschüsse; experimentelle Entwicklung sowie Marktvorbereitung und Markteinführung gibt es in der Regel nur als Darlehen. Je Antrag sind bis zu 3 Mio. Euro Zuschuss und bis zu 3 Mio. Euro Darlehen möglich.
Wie lange läuft das Programm?
Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 30.06.2027 außer Kraft. Ein Nachfolgeprogramm ist nicht belegt.

Nächste Schritte

Quellen, Antragsportal & Factsheet

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Factsheet als A4-Druckvorlage
Erinnerung bei Frist-Änderungen
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