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ZUSC

Berlin

Transfer BONUS

Aktiv
Antrag VOR Projektstart!

Du sitzt als KMU in Berlin und willst für ein Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben mit einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder einem Games-, Software- oder XR-Unternehmen zusammenarbeiten? Der Transfer BONUS zahlt dir bis zu 70 Prozent der Kosten dieser externen Leistung (Einstieg sogar 100 Prozent bis 7.500 Euro), bei Digitalisierung und Gamification/XR bis zu 45.000 Euro. Anträge sind nur noch bis 31.12.2026 möglich.

ZuschussFörderhöhebis 45k €

bis 100 %

der förderfähigen Kosten

Mittel

für den Antrag

~2 Wo.

bis zum Bescheid

Nein

Solo-geeignet

Überblick

## Was ist der Transfer BONUS? Der Transfer BONUS ist ein Berliner Landesprogramm, das die Zusammenarbeit von KMU mit Wissenschaft und spezialisierten Dienstleistern fördert. Die IBB Business Team GmbH wickelt ihn für das Land Berlin ab. Gefördert wird ausschließlich die externe Leistung deines Kooperationspartners, nicht deine eigene Arbeitszeit. ## Welche Varianten gibt es? 1. **Einstiegsvariante:** Deine erste konkrete Kooperation mit einer Wissenschafts- oder Forschungseinrichtung, zum Beispiel eine Machbarkeitsstudie. 100 Prozent Förderung, höchstens 7.500 Euro, nur einmal nutzbar. 2. **Standardvariante Technologie- und Wissenstransfer:** Externe Forschung und Entwicklung bis zur Markt- oder Fertigungsreife. Bis zu 70 Prozent, höchstens 15.000 Euro, bis zu dreimal in drei Kalenderjahren. 3. **Standardvariante Digitalisierung:** Du entwickelst digitale Produkte (als Anbieter) oder führst digitale Technik im eigenen Betrieb ein (als Anwender). Bis zu 70 Prozent, höchstens 45.000 Euro, nur einmalig. Beispiele für Technologiefelder sind Kommunikationstechnik, Sensorik, eingebettete Systeme, Mensch-Maschine-Schnittstellen sowie Software und Systemtechnik einschließlich Security. 4. **Standardvariante Gamification und XR:** Gamification heißt, spieltypische Elemente in andere Anwendungen zu übertragen; XR (Extended Reality) umfasst Augmented, Mixed und Virtual Reality. Bis zu 70 Prozent, höchstens 45.000 Euro. Leistungserbringer sind Games-, Software- oder XR-Unternehmen bzw. Hochschulen. 5. **Designtransfer:** Externe Designleistungen für neue oder erheblich veränderte Produkte. Bis zu 70 Prozent, höchstens 15.000 Euro. Diese Variante läuft über die zukunft im zentrum GmbH. Die Projekte dauern höchstens 6 Monate, bei Digitalisierung und Gamification/XR höchstens 12 Monate. Der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe (kleine staatliche Vergünstigungen mit Obergrenze je Unternehmen); laut IBB dürfen sie in drei Jahren zusammen 300.000 Euro nicht überschreiten. ## Wer kann beantragen? Technologieorientierte, rechtlich selbstständige KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin, dazu Unternehmen der sozialen Ökonomie. Für die Digitalisierungsvariante sind auch produzierende Betriebe und produktionsnahe Dienstleister (einschließlich Softwareunternehmen) antragsberechtigt. Freiberufler sind ausgeschlossen. Juristische Personen müssen vorher in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registriert sein (dem Verzeichnis der Berliner Zuwendungsempfänger). ## Wie läuft der Antrag ab? Du stellst den Antrag elektronisch im Antragssystem der IBB Business Team GmbH. Fachgutachter prüfen anhand eines Bewertungssystems; die Entscheidung kommt in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach vollständigen Unterlagen, bei der Digitalisierungsvariante nach etwa vier Wochen und einem Gespräch bei der IBB. Wichtig: Du darfst erst nach dem Zuwendungsbescheid beginnen, auch ein unterschriebener Vertrag oder die Annahme des Angebots zählt als Beginn. Nach dem Projekt reichst du die abgenommene Dokumentation (deutsch), die Originalrechnung und den Zahlungsbeleg ein, dann überweist die IBB den Zuschuss. ## Wie lange gilt das Programm? Die Richtlinie gilt für Anträge, die bis 31.12.2026 eingehen. Eine Nachfolgeregelung ist nicht belegt. Plane deshalb den Antrag möglichst bald.

Voraussetzungen

Region

Berlin

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen (1-9), Kleinunternehmen (10-49), Mittlere Unternehmen (50-249)

De-minimis

Der Zuschuss ist laut Richtlinie und IBB-Antragsseite eine De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) 2023/2831 (De-minimis: kleine staatliche Vergünstigungen mit Obergrenze je Unternehmen). Laut IBB dürfen die De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre zusammen 300.000 Euro nicht überschreiten. Eine Kumulation mit anderen Bundes- oder Landesprogrammen ist nach Ziffer 2.3 der Richtlinie ausgeschlossen.

Projektstart

Noch NICHT begonnen

Branchen

Alle Branchen

Rechtsform

Gewerbliche Unternehmen (rechtlich selbstständige KMU); Freiberuflerinnen und Freiberufler erfüllen laut Richtlinie die GRW-Voraussetzungen nicht. Unternehmen, die die GRW-Voraussetzungen nicht erfüllen, können nur aus Landesmitteln gefördert werden.

Größter Haken

Gefördert wird nur die externe Leistung deines Kooperationspartners, eigene Personal- und Sachkosten zählen nicht. Du darfst weder Vertrag noch Beauftragung vor dem Zuwendungsbescheid abschließen, und du musst die Rechnung zunächst selbst bezahlen. Die Digitalisierungsvariante gibt es nur einmal pro Unternehmen, eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen für dasselbe Projekt ist ausgeschlossen, und die Richtlinie läuft zum 31.12.2026 aus.

Originaltext Förderrichtlinie anzeigen
Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen nach EU-Definition (weniger als 250 Beschäftigte, Vorjahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme höchstens 43 Mio. Euro) mit Sitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Berlin. Antragsberechtigt sind technologieorientierte, rechtlich selbstständige KMU, die eigene Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln und am Markt einführen wollen; Unternehmen der sozialen Ökonomie können ebenfalls gefördert werden, nicht technologieorientierte KMU nur in begründeten Ausnahmefällen mit ausgeprägtem Technologiebezug. Die Standardvariante Digitalisierung steht auch KMU des produzierenden Gewerbes und produktionsnahen Dienstleistern (einschließlich Softwareunternehmen) offen, auch als reine Anwender.

Kosten & Förderung

Rechenbeispiel

Deine Investition

45k €

Zuschuss (100 %)

45k €

Dein Eigenanteil

–

(Unverbindliches Rechenbeispiel auf Basis der veröffentlichten Förderkonditionen. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der individuellen Prüfung durch den Fördergeber ab. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung oder eine bestimmte Fördersumme.)

Ablauf

1

Schritt 1: Such dir einen passenden Kooperationspartner in Berlin oder Brandenburg (Wissenschaftseinrichtung, bei Design ein Designunternehmen, bei Gamification/XR ein Games-, Software- oder XR-Unternehmen) und hol ein differenziertes Angebot ein; bei Gamification/XR drei Angebote samt Vergabematrix.

2

Schritt 2: Schreib die Projektbeschreibung inklusive technischer Umsetzbarkeit und Nachweis der Eignung des Partners.

3

Schritt 3: Registriere dich als juristische Person vorab in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin.

4

Schritt 4: Stell den Antrag elektronisch im Antragssystem der IBB Business Team GmbH (Designtransfer bei der zukunft im zentrum GmbH) mit Handelsregister- oder Gewerbeauszug, Ausweiskopie, Projektbeschreibung und Angebot.

5

Schritt 5: Warte auf die Begutachtung und den Zuwendungsbescheid. Beauftrage deinen Partner erst danach, am besten innerhalb von drei Monaten.

6

Schritt 6: Setze das Projekt innerhalb der zulässigen Laufzeit um, reiche Dokumentation, Originalrechnung und Zahlungsbeleg ein und erhalte den Zuschuss.

Diese Unterlagen brauchst du

1Vor dem Antrag

Kooperationspartner finden und differenziertes Angebot einholen (bei Gamification/XR drei Angebote und Vergabematrix)
Projektbeschreibung mit technischer Umsetzbarkeit und gegebenenfalls Nachweis der Alleinstellungsmerkmale bzw. Eignung des Partners erstellen
Als juristische Person in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren

2Mit dem Antrag einreichen

Elektronischer Antrag im Antragssystem der IBB Business Team GmbH (Designtransfer: zukunft im zentrum GmbH)
Gewerbe- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate)
Ausweiskopie des Unterschriftsbevollmächtigten (Dateigröße bis 10 MB)
Projektbeschreibung
Angebot der Wissenschaftseinrichtung bzw. des Dienstleisters
Nachweis der gesicherten Finanzierung des Eigenanteils

3Während des Projekts

Erst nach dem Zuwendungsbescheid beginnen
Partner möglichst innerhalb von 3 Monaten nach Bewilligung unter Bezug auf den Transfer BONUS beauftragen
Zulässige Projektlaufzeit einhalten (6 bzw. 12 Monate)

4Nach Projektende

Abgenommene Projektdokumentation in deutscher Sprache
Originalrechnung des Partners
Zahlungsbeleg über den Gesamtbetrag bzw. den Eigenanteil

Praxis-Tipps

Wenn du noch nie mit einer Wissenschaftseinrichtung kooperiert hast, prüfe die Einstiegsvariante für eine Machbarkeitsstudie; danach kannst du für ein eigenständiges Projekt die Standardvariante nutzen.

Plane die Digitalisierungsvariante gründlich, denn du kannst sie nur einmal nutzen; kläre den Umfang vorher mit dem Transfer-BONUS-Team der IBB Business Team GmbH.

Beauftrage deinen Partner erst nach dem Zuwendungsbescheid, auch mündliche oder unterschriebene Zusagen davor gefährden die Förderung.

Stell deinen Antrag früh, die Richtlinie gilt nur für Anträge bis 31.12.2026.

Häufige Fragen

Was fördert der Transfer BONUS?
Die externe Leistung eines Kooperationspartners: einer Wissenschafts- oder Forschungseinrichtung, beim Designtransfer eines Designunternehmens, beim Gamification-/XR-Transfer eines Games-, Software- oder XR-Unternehmens. Eigene Kosten sind nicht förderfähig.
Wie viel Geld bekomme ich?
Einstieg: 100 Prozent bis 7.500 Euro. Standard Technologie- und Wissenstransfer und Design: bis 70 Prozent, höchstens 15.000 Euro. Digitalisierung sowie Gamification/XR: bis 70 Prozent, höchstens 45.000 Euro.
Wer kann den Transfer BONUS beantragen?
Technologieorientierte, rechtlich selbstständige KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin sowie Unternehmen der sozialen Ökonomie; Freiberufler sind ausgeschlossen. Die Digitalisierungsvariante steht auch produzierenden Betrieben und produktionsnahen Dienstleistern offen.
Wie oft kann ich den Transfer BONUS nutzen?
Die Einstiegsvariante einmal, die Standardvariante bis zu dreimal in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Die Standardvariante Digitalisierung kannst du nur einmal in Anspruch nehmen.
Darf ich schon beginnen, während der Antrag läuft?
Nein. Mit dem Projekt darfst du erst nach dem Zuwendungsbescheid beginnen. Laut IBB zählen auch die Unterzeichnung eines FuE-Vertrags und die Annahme des Angebots als Beginn.
Wo stelle ich den Antrag für Gamification und XR?
Bis 30.04.2026 war dafür die zukunft im zentrum GmbH zuständig. Seit 01.05.2026 gehen die Anträge bis zum Ende der Richtlinie bei der IBB Business Team GmbH ein.
Kann ich den Transfer BONUS mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Für dasselbe Projekt nicht: Die Richtlinie schließt eine Kumulation mit anderen Bundes- oder Landesprogrammen aus. Für andere Vorhaben prüfst du mit der IBB, wie sich die De-minimis-Grenze von 300.000 Euro in drei Jahren auswirkt.
Bis wann läuft das Programm?
Die Richtlinie ist seit 01.01.2025 in Kraft und gilt für Anträge, die bis 31.12.2026 eingehen. Eine Nachfolgeregelung ist nicht belegt.

Nächste Schritte

Quellen, Antragsportal & Factsheet

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Direktlink zum Antragsportal
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